Ruto
Hallo, Ich stecke in einer eher ungewöhnlichen Situation. Vor einigen Wochen ließ ich mich während der Coronazeit standesamtlich trauen und nahm den Nachnamen meines Mannes an. Soweit so gut. Seitdem ist es mir nicht möglich, einen neuen Personalausweis zu beantragen (auch explizit auf Nachfrage nicht, diese hatte sich aber auch zunächst nur auf die Dringlichkeit in Bezug auf das Umschreiben meines Kfz bezogen, von der Schwangerschaft weiß das Rathaus nichts). Ich nähere mich dem 3. Semester, wie lange mein Rathaus wegen der Coronamaßnahmen den Personenverkehr eingestellt hat, ist nicht klar, mittlerweile heißt es nur mehr "auf unbestimmte Zeit" (bisher war die Frist 19.4.). Jetzt würde ich gerne wissen wie ich vorgehen soll. Spätestens zur Geburt des Kindes brauche ich ihn ja unbedingt (wegen Geburtsurkunde und Antrag auf Elterngeld). Gibt es für solche Fälle Sonderregeln, z.B. dass mein bisheriger Personalausweis (mit altem Nachnamen) plus Eheurkunde bei den Ämtern (Standesamt des Geburtsortes, Arbeitsamt) ausreichen muss? Oder ist die bevorstehende Geburt ein so dringender Fall, dass mein Rathaus vor Ort mir einen neuen Personalausweis zeitnah ausstellen muss (und ich weiter Druck machen müsste)? Ich danke für die Auskunft.
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass in kürze wieder geöffnet wird, unabhängig davon kann man doch mal per E-Mail anfragen. Beim Antrag auf EG brauchte ich meinen Ausweis nicht. Liebe Grüße NB
Felica
Ich würde da Druck machen. Zumal mir nicht einleuchtet warum das nicht möglich sein sollte. In einigen Gemeinden gibt es dafür inzwischen sogar schon ein Terminal wo man das machen kann. Der Witz ist ja, das KfZ umzuschreiben wäre nun nichts Dringliches. Das kann warten. ich habe meinen da nie umschreiben lassen, erst jetzt wo wir ein neues Fahrzeug gekauft haben wurde das dann direkt auf meinen Mann geändert. Da kräht nun wirklich kein Hahn nach. Ich denke aber mal, selbst wenn es nicht klappt wäre das auch kein Problem. Du musst ja eh von euch beiden die Geburtsurkunden haben und zur Sicherheit auch die Urkunde.zum Zwecke der Eheschließung. Und herzlichen Glückwunsch nachträglich.
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