marylou28
Hallo Frau Bader, Und zwar hab ich ein grosses Problem. Meine Chefin hat mir heute fuer naechste Woche den Urlaub gestrichen. Nun ist es aber so, dass ich niemanden habe der auf mein Kind aufpassen/ es betreuen kann. Da mein Kind noch nicht in den Kindergarten geht. Was kann ich jetzt tun, bzw. kann ich mir fuer eine Betreuungs(?) Bescheinigung holen, wenn ja wer macht das? Ich bin wirklich am verzweifeln. Ich kann doch mein Kind nicht alleine lassen sie ist 2 einhalb Jahre. Ich danke fuer jede hilfreiche Antwort. (Ich finde nirgends einepassende Antwort.) LG marylou28
Hallo, doch darf er bei personellem Engpass u wichtioger Auftragslage. Aber er muss Ihre Interessen (KIndesbetreuung) mit abwägen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
mit welcher Begründung hat sie dir den Urlaub gestrichen? das geht nicht sooo einfach.
marylou28
Unsere Azubine ist krank kommt wahrscheinlich naechste Wocheauch nicht. Da wir so nur 2 Teilzeitkraefte und nur eine Vollzeitkraft(die Schwanger ist) sind. DerUrlaub wurde im Januar genehmigt.
marylou28
Unsere Azubine ist krank kommt wahrscheinlich naechste Wocheauch nicht. Da wir so nur 2 Teilzeitkraefte und nur eine Vollzeitkraft(die Schwanger ist) sind. DerUrlaub wurde im Januar genehmigt.
Mitglied inaktiv
nun ja, ich würde erst nochmal mit der chefin reden und ehrlich sagen, dass du keine betreuung hast. dass die pesrsonaldecke so dünn ist und sich auf eine azubine verlassen muß, ist nicht deine schuld. wenn gar nichts zu machen ist, dann mußt du zb den vater aktivieren oder auf freunde und/oder familie zurückgreifen, sprich auf dein soziales netz. wer passt denn sonst auf dein kind auf, wenn du arbeitest?
Fischstäbchen
Hallo, Der AG darf den bereits genehmigten Urlaub nicht einfach streichen. Such noch einmal das Gespräch. Wenn er trotzdem nicht bereit ist dir den Urlaub zu gewähren soll er dir das schriftlich geben und du widersprichst schriftlich und wendest dich ans Arbeitsgericht für eine einstweilige Verfügung. https://www.berufsstrategie.de/nachrichten-jobwelt-bewerbung/urlaub-streichen.php
marylou28
Bis meine Tochter in die KiTa geht, passt die Ur-Oma und Oma im Wechsel auf sie auf, die Ur-Oma nur ein bis eineinhalb Stunden. Oma ist naechste Woche auch unterwegs, haben Urlaub genommen nachdem ich meinen bestaetigt bekommen habe(fahren nicht mit uns gemeinsam), eben wegen der Betreuung fuer mein Kind. Ansonsten gibts niemanden der da waere.
Mitglied inaktiv
Das stimmt nicht. Ein AG darf durchaus bereits genehmigten Urlaub verweigern - bei entsprechenden betrieblichen Gründen. der AG muss dann aber für evtl Folgekosten aufkommen. Und der Arbeitnehmer müsste zudem auch noch zustimmen. Klar kann man auch sagen, ich verweigere, ich gehe vor das Arbeitsgericht. Evtl bekommt man sogar recht - den Job dürfte man aber bei der erst besten Möglichkeit los sein. Da Kleinbetrieb ist zudem eine Kündigung leichter. Fraglich ist halt eher, ob der Ausfall einer Azubine ein ausreichender Grund ist. Den die dürfen eh in der Personalplanung keinen solch gravierenden Einfluss haben. Ich würde mit dem AG noch einmal sprechen und schauen ob sich nicht eine Lösung finden lässt. Wie wäre es zB wenn der Arbeitgeber dann den Babysitter zahlt?
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