Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann man zu viel bezahlte Beiträge für Kita zurückfordern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann man zu viel bezahlte Beiträge für Kita zurückfordern?

Kathrin876

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Wir haben heute, weil wir in eine andere Stadt ziehen und die Kinder daher den Kindergarten wechseln, bemerkt, dass wir von Beginn der Kindergartenzeit zu hohe Gebühren bezahlt haben. Wir wurde nie auf eine EInkommensstaffelung hingewiesen und haben einfach bezahlt, was und von Kindergarten berechnet wurde, da wir von der Staffelung nichts wussen. Unsere ältere Tochter geht seit 2 Jahren (August 2010), unsere jüngere seit ein paar Monaten (Februar 2012). Die Leiterin (neu im "alten" Kindergarten) teilte uns mit, dass man da rückwirkend nichts mehr machen könne. Es ist katholische Kindergarten der Gemeinde, zu der wir gehören - insgesamt haben wir sicher mehr als 1000 zu viel bezahlt. Kann man da wirklich nichts machen? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn man einen offiziellen Bescheid bekommen hat, da man hingegen auch vorgehen. Liebe Grüße, NB


CKEL0410

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Ich glaub schon,ein kiga kann ja auch bis zu 4 Jahren nachfordern wenn etwas nicht gestimmt hat. Hier wird der kiga Beitrag vom Jugendamt berechnet.


Mogli18

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Doofe Situation , 1000 Euro sind viel Geld. Ich gehe aber davon aus, dass man es nicht zurückfordern kann. Wohngeld zum Beispiel kann man auch nicht rückwirkend beantragen, es gilt immer ab Antragstellung. Wenn man nicht nach Ermäßigungsmöglichkeiten fragt, gehen sie davon aus, dass man den normalen Satz zahlen kann. Wie beim Wohngeld auch, da kommt auch keiner und fragt ob man es beantragen möchte, man muss sich selbst informieren. Fragt aber gleich beim neuen KIGA nach, dann könnt ihr es nun angleichen.


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