Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann man nach dem elterngeld bürgergeld zb beantragen ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann man nach dem elterngeld bürgergeld zb beantragen ?

SmileyDay

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Guten Tag Frau Bader Ich frage für eine Freundin Und zwar möchte sie 3 Jahre in elternzeit gehen, 1 Jahr bekommt man ja elterngeld voll bezahlt ! Aber was ist danach ? Wird sie was anderes beantragen können ? Ich bin mir ja sicher nein ,also ich hatte es zumindest nicht gemacht ! Wie ist der heutige Stand der Dinge? Danke und liebe grüsse


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf das Bundesland an. zB in berlin muss man ab dem ersten Geburtstag zumindest Teilzeit wieder arbeiten gehen, da das Kind dann einen Anspruch auf einen Krippenplatz hat. Das muss sie klären. dann kann sie soz. Leistungen wie zB Bürgergeld bekommen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Sie kann für sich vom Vater des Kindes Betreungsunterhalt fordern.


SmileyDay

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Und wen der kaum Geld hat ? :-)


Dojii

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Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und Kinderzuschlag. Diese drei Stationen müsste sie ohnehin erst abarbeiten, bevor das Bürgergeld seine Arbeit aufnimmt, da es vorrangige Leistungen sind.


Germanhijabi

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Kindergeldzuschlag ist doch keine vorrangige Leistung! Kenne mehrere Beispiele, wo die Familien sowas nicht bekommen, aber Hartz4/Bürgergeld. Unterhaltsvorschuss muss man beantragen, das stimmt. Wird dann angerechnet.


SmileyDay

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Also du meinst sie bekommt nach elterngeld Hartz 4/bürgergeld ,obwohl sie eine Arbeit hat ?


mamavonbaby

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Ja, kannst du. Je nachdem was du für Einkommen hast, ginge auch Wohngeld und/oder Kinderzuschlag. Lieben Gruß.


Sternenschnuppe

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Bei uns muss mindestens Teilzeit gearbeitet werden wenn das Kind 1 ist. Das Kind hat einen Anspruch auf Betreuung, sie hat eine Arbeit. Bürgergeld ist wie H4 eine Hilfe bei unverschuldeten Notlagen um kurzfristig! das Existenzminimum zu sicher bis man sich wieder selbst versorgen kann.


Dojii

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@Germanhijabi Natürlich ist Kinderzuschlag eine vorrangige Leistung. Falls du mir nicht glaubst, darfst du gerne auf der Seite des Jobcenters direkt nachlesen: https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Luechow-Dannenberg/DE/Leistungen/Leistungsvoraussetzungen/vorrangig_node.html Zitat: Beispiele für vorrangige Leistungen: Kinderzuschlag, Wohngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Unterhalt/Unterhaltsvorschuss Es geht einfach darum, ob man mit Kinderzuschlag (und anderen Leistungen) bereits aus der Bedürftigkeit fallen kann, ohne Bürgergeld in Anspruch nehmen zu müssen. Denn dann bekommt man eben kein Bürgergeld. Erst wenn geklärt ist, dass man so nicht aus der Bedürftigkeit heraus kommt, bekommt man Bürgergeld. Niemand hat gesagt, dass man Kinderzuschlag parallel zum Bürgergeld bekommt.


cube

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die Frage ist, ob sie Anspruch hat. Zu allererst einmal ist der Vater zu unterhalt gegenüber dem Kind verpflichtet. Dann nachrangig ihr zu Betreuungsunterhalt. Kann er das nicht, hängt es nach dem 1. LJ auch davon ab, wie die Sachbearbeiter am Wohnort/BL das handhaben bzgl. Leistungen trotz vorhandenem Arbeitsvertrag und Kita-Anspruch. In den Städten, wo die Kita-Plätze/TaMu´s eh nicht reichen, sind die Chancen, staatliche Unterstützung zu bekommen höher als in Städten, wo sie einen Platz bekommen könnte, aber nicht will. Wäre es nicht eher eine Option, innerhalb der EZ TZ arbeiten zu gehen und Kind zu einer TaMu zu geben? Will man sich das echt antun, ständig Formulare auszufüllen, in Abhängigkeit von meist doch zu knappen Geldern zu leben etc?


SmileyDay

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Genau das ist meine frage :D würde sie diese Unterstützung bekommen ! Sie schreibt das sie 3 Jahre in mutterschutz ist 3 Jahre elternzeit hat ,und sie ihr Kind selber betreuen will,sie Will nicht arbeiten !!!!!! Sie ist davon überzeugt das sie ja alles bekommen wird ! Also ich würde ja auch eher teilzeit arbeiten wenigstens ! Aber ja


Berlin!

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Gegenfrage: wer verdient denn in Teilzeit so viel, dass es bequem reicht?


SmileyDay

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Naja bequem reicht ,das ist wieder so ne Sache :-D ! Mit wohngeld ! Ja ich denke man kommt erstmal so aus :)


cube

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Berlin!, ich denke, du weißt worum es eigentlich geht und daher ist die Gegenfrage doch von dir eh wieder nur darauf ausgelegt, irgendwie wieder die Moralkeule schwingen zu können oder sonst irgendetwas negatives gegen dir eh unliebsame Foristen hier. Aber sei´s drum: ich finde es einen Unterschied, ob jemand sich bemüht, sich selbst und sein Kind zu versorgen und dann zusätzliche Unterstützung benötigt - oder ob man von vorne herein eigentlich nichts selbst zu tun will und das gerne bezahlt bekommen möchte. Und ja, nicht jede Stadt ist so großzügig, bei bestehendem Arbeitsvertrag und Option auf einen Kita-Platz alles zu bewilligen, was an staatlichen Leistungen geht, ohne das der/diejenige auch nur 1 Std arbeiten geht.


Berlin!

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Was Du alles meinst, zu wissen. Kristallkugel deuten für Anfängerinnen. Mit einem Teilzeit-Job als Alleinerziehende ein Kind zu versorgen ist doch Illusion. Dann müssen ohnehin Sozialleistungen beantragt werden, welche auch immer. Also auch wieder Formulare, Auskünfte, Nachweise. Zumal Kosten für zB Auto / Fahrweg ja genau so hoch sind, als würde man Vollzeit arbeiten. Moral muss man sich in dem fall auch leisten können, als Nicht-Betroffene ist die Moral für lau. Da würde ich auch genau rechnen.


Neverland

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Das ist nicht mal so selten. Kommt ja drauf an welcher Job und welcher Verdienst, wie viele Stunden. Arbeite ich aks Verkäuferin und bekomme fast nur Mindestsatz mit 13€, wird es auch mit Vollzeit schwer. Lehrer oder andere deutlich besser verdienen dagegen verdienen dann mit 30 Std. die Woche schon doppelt so viel wie die Verkäuferin mit 40 Std VZ. Da kommt man dann, je nach Wohnlage und sonstigen Verhältnissen, auch bei TZ gut über die Runden. Ich kenne hier Familien, wo beide VZ arbeiten und gerade mal 3000 € zur Verfügung haben. Andere dagegen jammern, das sie mit 6000 € im Monat nicht über die Runden kommen.


cube

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Ich kenne auch einige Mütter und ja, auch Väter, die TZ arbeiten und damit alleine hinkommen würden. Knapp, aber zumindest übergangsweise machbar. Da wurde dann idR im aktuellen Job reduziert, um später wieder auf VZ zu gehen wenn die Kids entsprechend betreut sind. Und das sind jetzt keine Raketentechniker oder so ;-)


Berlin!

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Ja, Du hast recht. Dennoch ist es eben eher selten, das mit Teilzeit ein gutes Auskommen generiert wird. Nicht unmöglich, nur selten. Viel häufiger, wie Du richtig sagst, sind Vollzeit-Jobs, von denen man trotzdem nicht oder nur knapp leben kann. Was ich persönlich unterirdisch finde, denn dabei handelt es sich nicht um Stellen, für die man keine Ausbildung braucht oder auf denen nur Menschen ohne Ausbildung arbeiten. Im Gegenteil. However, das war ja gar nicht die Frage der AP. Es geht ja um die juristische (!) Klärung der Frage, ob man 3 Jahre Elternzeit nehmen kann und in zwei davon Bürgergeld (oder andere Sozialleistungen beziehen kann) Ja, kann man. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Die Frage, wie ich oder jemand anders das moralisch bewertet ist keine juristische, Und die juristische Antwort ist unabhängig von meiner Meinung.


Succero

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https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/schwangerschaft-geburt/staatliche-leistungen-in-der-schwangerschaft-und-nach-der-geburt-126052


Tini_79

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Eine Mutter muss sich gefälligst abrackern , nur damit sie für vielleicht 1 bis 2 Jahre nur die halben Sozialleistungen beanspruchen muss und der Rest durch einen TZ- Job gedeckt ist? Dafür hat man dann eine Frau kurz vor dem Burnout, ein Kind, was ab dem 2. LJ bis zu 10h in der Betreuung ist (die ja im Übrigen auch noch staatlich finanziert ist) , jemanden, der alle zwei Jahre zur Kur muss (auch staatlich finanziert), alle sind unglücklich und gestresst. Die Gelder für die gesundheitlichen Folgen könnte man einfach an die Mutter geben. Mit relativ wenig Geld könnte man Mutter und Kind ein weiteres wichtiges Jahr für die kindliche Entwicklung ermöglichen. Jedem Hartzer ohne Ausbildung oder geringste Eigeninitiative wird das Geld in den Allerwertesten geschoben, aber wehe, eine AE möchte auch nur ein Jahr davon profitieren.


Neverland

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Ich finde es auch Mist. Ich finde jeder Job sollte wertig bezahlt werden. Diese riesen Unterschiede sind extrem ungerecht und auch mit nichts zu rechtfertigen. Mindestlohn sollte so hoch sein, das man davon ohne staatliche Unterstützung zurechtkommt. Es kann nicht sein das gar ich arbeiten fast mehr Geld bringt als arbeiten. Da bin ich aber beim zweiten Teil. Es darf dann auch nicht sein, das die Eltern welche sich rechtzeitig um Betreuung kümmern, die einen Job haben und die dann nach einem.jahr beide wieder arbeiten müssen, schlechter gestellt werden. In den wenigsten Fällen wollen Eltern so früh ihre Kinder in die Betreuung geben und so früh wieder arbeiten. Gerade die mit dem niedrigem Lohn müssen aber nach einem Jahr beide wieder VZ. Da stellt sich oft nicht mal die Frage, kann ich mir 2 Jahre EG leisten. Schon gar nicht wenn hartz4 droht. Mag jetzt mit Bürgergeld anders sein. Wir reden von Grundrenten in Höhe von 1000 € und haben gleichzeitig VZ-arbeitende Mütter die mit Basis-EG in Höhe von 600-700€ nach Hause gehen.


peekaboo

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mein Kind versorgt, ohne staatliche Zuschüsse... OK, wir hatten nur eine ca 35qm Wohnung (Kind hatte eigenes Zimmer und ich habe im WZ geschlafen)... aber es war machbar....


SmileyDay

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Danke Frau Bader ,in Ba wü hat man auch einen Anspruch auf einen Kita Platz,wie ich gelesen hab ! Aber ich hab ihr gesagt sie soll einfach fragen Und Leute ich finde es auch scheisse was hier so abgeht,das sich nicht arbeiten manchmal mehr lohnt als zu arbeiten Das ist einfach nur schockierend! Früher gab es für Mütter wenigstens betreuungsgeld ! 1 Jahr elterngeld ist wirklich der Witz! Aber naja was bringt aufregen !


KielSprotte

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Ein Jahr EG ist ein Witz??? Dann schaue einmal über die Grenzen.....in der Schweiz z. B. muss Frau direkt nach dem Muschu wieder arbeiten.


Berlin!

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Na ja, 3 jahre Elternzeit obwohl man eigentlich nur eins finanzieren kann.....ich käme auch nicht aif die Idee, dann staatliche Unterstützung zu beantragen. Aber meine moralischen Wertung war ja nicht gefragt. Mich stört dabei, dass einige Userinnen sicher auf eins ehr hohes Ross setzen und solche Fragestellerinnen gerne mal sehr unsachlich angehen. Speziell auch, wenn es um Fragen des BV geht.


Berlin!

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Ich meinte meine Aussage auch gar nicht despektierlich und ich sage auch nicht, dass es unmöglich ist, Alleinerziehend in Teilzeit für ein Kind zu sorgen. Aber das ist bei weitem nicht die Regel. Frauen, die häufiger alleinerziehend sind, haben schlechter bezahlte Jobs, arbeiten häufiger im Niedriglohnsektor etc. pp.


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