Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann man Kindergeldzuschlag rückwirkend beantragen?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann man Kindergeldzuschlag rückwirkend beantragen?

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Hallo Frau Bader, unsere 2. Tochter ist am 11.7.13 geboren und ich habe wenige Tage später den Kindergeldantrag gestellt, nur vergessen die Geburtsbescheinigung mitzuschicken. Diese habe ich aber 2 Wochen später hinterher geschickt. Nun warten wir immernoch auf den Kindergeldbescheid und die Elterngeldstelle kann den Antrag auf Elterngeld auch nicht weiterbearbeiten wenn der Kindegeldbescheid nicht vorliegt. Ich erhalte also momentan weder Kindergeld noch Elterngeld. Auf meinen Anruf bei der Kindergeldstelle sagte man mir, dass ich mindestens noch bis Ende des Monats warten muss. Nun ist es aber so, dass ich vor hatte auch den Kindergeldzuschlag zu beantragen sowie Wohngeld, da mein Mann kein großes Einkommen hat und das Elterngeld monatlich auch nicht mehr als 400 EUR sein wird. Meine Frage lautet nun, ob es möglich ist, den Kindergeldzuschlag sowie Wohngeld rückwirkend noch zu beantragen (hätte dies ja schon lange getan wenn wir den Kinergeldbescheid und folglich den Elterngeldbescheid gehabt hätten) Über eine Info wäre ich sehr dankbar. MfG Nadine H.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Eltern können in Deutschland zusätzlich zum Kindergeld einen Kindergeldzuschlag beantragen. Er ist für die Familien mit niedrigem Einkommen gedacht, die ohne diese Finanzspritze auf Arbeitslosengeld II angewiesen wären. Dabei gelten bestimmte Mindest- und Höchstgrenzen für das Einkommen der Eltern. Die Familien erhalten dann monatlich zusätzlich einen bestimmten Betrag pro Kind. Dieser richtet sich nach dem Einkommen und dem Vermögen der Familie und beträgt maximal 140 €. Den Zuschlag erhalten die Familien jeden Monat zusammen mit dem Kindergeld. Der entsprechende Betrag wird in der Regel ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Nur in Ausnahmefällen können Eltern den Kindergeldzuschlag rückwirkend erhalten. Es ist nicht möglich, gleichzeitig den Kindergeldzuschlag und Arbeitslosengeld II/Sozialgeld bzw. Leistungen der Sozialhilfe zu erhalten. Dadurch ergibt sich ein Sonderfall, in dem es möglich ist, den Kindergeldzuschlag rückwirkend zu beantragen und zu erhalten: Nehmen wir an, eine alleinerziehende Mutter hat bisher Arbeitslosengeld II erhalten. Nun bekommt sie eine Mitteilung, dass sie diese finanzielle Unterstützung in Zukunft nicht mehr erhalten wird und daher den Kindergeldzuschlag beantragen soll. Erreicht die Mutter dieses Schreiben allerdings zu spät, kann es sein, dass sie den Antrag auf den Zuschlag nicht mehr rechtzeitig einreichen kann. In diesem Fall ist es möglich, den Kindergeldzuschlag auch rückwirkend zu beantragen – sonst müsste die Familie eine Zeit lang sowohl ohne Arbeitslosengeld II als auch ohne den Kindergeldzuschlag auskommen. (http://www.gevestor.de/details/kindergeldzuschlag-rueckwirkend-beantragen-629676.html) Liebe Grüße, NB


luvi

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Bei mir hat die Familienkasse rückwirkend nichts gezahlt. Was Du aber machen sollst, ist noch bis Ende diesen Monats den Antrag einzureichen. Du kannst die fehlenden Unterlagen nachreichen, wenn Du sie hast. Der Kinderzuschlag wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. So würdest Du rückwirkend noch Geld bis einschließlich September bekommen. LG Luvi


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