JuliamitMilena
Guten Tag Frau Bader, wir haben folgendes Problem, unsere Tochter geht seit November 2017 zu einer Tagesmutter. Diese betreut aus persönlichen Gründen nur 4 Tage die Woche. Nun ist es so das die Tagesmutter oder ihre eigenen Kinder seit Dezember fast jede Woche krank sind. Erst war es immer nur 1-2 Tage nun ist es aber immer mindestens 8 Tage dann betreut sie mal wieder 2 Tage, dann ist sie wieder für mehrere Tage krank. Mittlerweile wird diese Situation recht Problematisch da ich mich auf der Arbeit nicht krank melden möchte (Probezeit bei einer neuen Arbeitsstelle) und mein Mann bekommt auch schon Stress mit dem Arbeitgeber. Nun zu meiner Frage, haben wir ein Sonderkündigungsrecht? Mit freundlichen Grüßen JuliamitMilena
Hallo, ein außerordentliches Kündigungsrecht hat man, wenn die Weiterführung nicht zumutbar ist - und das muss im Einzelfall entschieden werden. Es kommt also darauf an, wie oft es ausgefallne ist u wie die Prognose für die Zukunft ist. Und natürlich, was dazu im Vertrag steht. Stöbern Sie mal hier: https://www.bvktp.de/ Liebe Grüße NB
cube
Ui, das ist blöd. Aber erst mal Gegenfrage: was steht denn im Vertrag? Ist dort geregelt, was im Krankheitsfall passiert? Ich glaube eigentlich eher nicht, daß ihr ein Sonderkündigungsrecht habt. Krankheit ist ja nicht planbar oder absichtlich herbeigeführt. Und es handelt sich auch um keine Erkrankung, die eine Betreuung dauerhaft unmöglich macht. Da sehe ich eher schwarz. Normales Kündigungsrecht gemäß Vertrag habt ihr aber natürlich. Ich nehme an, ihr habt das Thema vor Vertragsunterschrift auch angesprochen - hat sie da eine Vertretung zugesichert, die es jetzt doch nicht gibt? Dann könnte evt. eine außerordentliche Kündigung möglich sein.
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