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Guten Tag, Wir haben eine Tagesmutter und möchten außerordentlich aus dem Vertrag ( Kündigungsfrist 3 Monate) da wie einen Kitaplatz haben. Die Tagesmutter gibt im Vertrag Öffnungszeiten von 07:00 - 16:00Uhr an öffnet aber von 08:30 - 15:30Uhr. Und zweites Problem wir haben eine Betreuungszeit von 50h die Woche genehmigt bekommen und brauchen diese jetzt auch arbeitsbedingt. Tagesmutter sieht es nicht ein ihre Öffnungszeiten anzupassen bzw. die in dem Vertrag von 07:00 - 16:00Uhr einzuhalten. ist das beides ein triftiger Grund den vertrag außerordentlich zu Kündigen? LG und Vielen Dank im Vorraus
Hallo, 1. Arbeitszeiten: Ja, aber nur innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis haben Sie einen Anspruch auf ao Kündigung. 2. Betreuungszeiten: Warum haben Sie den Vertrag dann unterschrieben? Liebe Grüße NB
cube
Das sind für mich 2 unterschiedliche Dinge: 1.: vertraglich vereinbarte Betreuungszeiten, die nicht eingehalten werden 2.: Genehmigung für 50 Std, die die TM aber auch bei 7-16 Uhr (Vertrag) gar nicht anbietet und habt dennoch unterschrieben = euch damit einverstanden erklärt Aus 1. Grund wäre für mich eine außerordentliche Kündigung rechtens - sofern ihr auch mit der Dame darüber gesprochen habt bzw. darauf hingewiesen habt, dass sie die vertraglich vereinbarten Zeiten bitte einzuhalten hat. Am Besten sogar schriftlich. Der 2. Grund - da wäre für mich die Frage, warum ihr einen Vertrag unterschreibt, der eh nicht die 50 benötigten Std abdeckt. Wäre für mich ein Fall von "zugestimmt" - das ist dann nicht das Problem der TM und damit kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Wann hat die TM mitgeteilt, dass sie nur von x-y betreut und nicht wie im Vertrag angegeben? Erst nachdem ihr unterschrieben habt/vor Betreuungsbeginn/nach Betreuungsbeginn?
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