baby123456
Hallo. Mein Arbeitgeber hat mich zur betriebsärztlichen Untersuchung geschickt. Ich wurde über alles aufgeklärt was den Mutterschutz betrifft, ebenso musste ich alle Fragen beantworten. Danach wurde ich untersucht. Mein Betriebsarzt ist zu dem Entschluss gekommen, das er mich ins BV schickt. Den Grund brauche ich dem AG gegenüber nicht nennen. So richtig ist der Arbeitgeber nicht einverstanden und möchte sich mit dem Betriebsarzt in Verbindung setzen. Darf das denn der Arbeitgeber? Bzw darf der Betriebsarzt ohne meinem Einverständnis den Arbeitgeber den Grund nennen, warum ich ins bv gegangen bin? Mein Betriebsarzt sagte er steht unter Schweigepflicht und der Arbeitgeber erfährt den Grund nicht. Da mein Arbeitgeber natürlich wissen wollte was der Grund ist hab ich ihn einen anderen genannt. Deshalb ist er nicht einverstanden und möchte sich mit dem Betriebsarzt in Verbindung setzen. Darf er das?
Hallo, bei einem BV muss der Ag den Grund erfahren - damit er Sie evtl. umsetzen kann Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Der Grund für das BV vom Betriebsarzt MUSS ja ein betrieblcher sein. Und natürlich muss der AG wissen, was an deiner Stelle das Leben des Kindes gefährden könnte um dich entsprechend umsetzen zu können. Das muss freilich nicht der exakte Grund sein, aber er muss informiert werden, wie er dich anderweitig einsetzen kann. Der AG ist ja VERPFLICHTET Dich anderweitig einzusetzen, bevor er dich freistellt. LG Lilly
baby123456
Ja es ist ein betrieblicher Grund. Mich interessiert nur ob ein Grund im Attest stehen muss bzw ob der Betriebsarzt dem Arbeitgeber Auskunft geben darf über den Grund. Arbeiten von zu Hause aus darf ich.
mellomania
denn der AG ist verpflichtet, dir einen ersatzarbeitsplatz zu beschaffen. um das abe machen zu können, muss er ja wissen, was genau an deinem momentanen arbeitsplatz nicht passt. ich verstehe dein problem ehrlich gesagt nicht. ist doch in deinem interesse, dass du in der firma weiterarbeiten kannst, aber ohne gefahr oder? homeoffice ist für den arbeitgeber kostenintensiv, daher möchte er natürlich, für mich völlig nachvollziehbar, erst mal intern schauen, was er machen kann
Mitglied inaktiv
Betriebsärzte unterstützen den Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung und erstellen ein betriebärztliches Gutachten, an das der AG nicht gebunden ist. Es ist nur eine Empfehlung. Der AG erfährt nur das Ergebnis, nicht aber z.B. die serologischen Ergebnisse der Untersuchung. Wenn der Betriebsarzt allerdings ein ärztliches Beschäftigungsverbot nach § 16 MuSchG ausgestellt hat - was eigentlich nicht seine Aufgabe wäre - dann darf der Arbeitgeber dieses anzweifeln, indem er eine Nachuntersuchung bei einem anderen Arzt freier Wahl fordert. Lügen darfst du in dem Fall nicht. Du musst aber auch nichts sagen. Die Lüge war m.E. ein Vertrauensbruch, das hättest du nicht tun dürfen. Nun hatte der Arbeitgeber möglicherweise Arbeit, indem er deiner falschen Fährte gefolgt ist.
baby123456
Hallo Frau Bader, für was hat der Arzt dann schweigepflicht wenn er die Diagnose frei gibt? Aber er darf es nur freigeben auf Anfrage vom AG? Sonst nicht?
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader!, ...damit ich richtig informiert bin und dies auch an meinen Arbeitgeber weiter geben kann,können Sie mir sagen,ob es richtig ist,dass er den Lohn,den er für mich weiter zahlen muss,bei Berufsverbot,zu 100% von der Krankenkasse zurück bekommt?(wir haben 2 Festangestellte,davon bin ich eine mit festem Gehalt, und insgesamt ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier im Forum für uns da sind. Es ist nicht selbstverständlich solche Fragen wann und wie man möchte beantwortet zu bekommen. Jetzt zu meinem Anliegen: Ich habe zum 2. Mal ein Berufsverbot in Folge erhalten. ungefähr so: schwanger-> Berufsverbot->Elternzeit Die Elternzeit von meinem erst ...
Guten Tag, ich möchte ab Oktober wieder arbeiten. Mein Sohn ist im Mai 2023 geboren. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Normalerweise hätte ich nun auch bei diesem in Elternteilzeit wieder gestartet. Ich kann nun aber nicht mit den Arbeitszeiten starten, die ich mir vorgestellt hatte, weshalb ich meinen AG wechsel. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...
Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...
Hallo Ihr Lieben, ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein El ...
Hallo, ich übe aktuell einen Minijob & Saisonarbeit aus. Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch für eine Vollzeitstelle. jetzt zu meiner Frage: ist es möglich, dass ich bei meinem Minijob/Saisonarbeit die Schwangerschaft bekannt gebe ohne, dass mein neuer potentieller Arbeitgeber das über die Krankenkasse oder oder erfährt? ...
Liebe Frau Bader, folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für d ...
Sehr geehrte Frau Bader, von Januar 2024 - Februar 2025 war ich krankgeschrieben. Zum 31.5.2024 habe ich einen Aufhebungsvertrag beim alten AG unterzeichnet und von Juni 2024 - Februar 2025 weiterhin Krankengeld bezogen. Ab 01.03.2025 habe ich einen neuen Arbeitsgeber und am 04.03.2025 wurde bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Schwangerschaft i ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Die letzten 10 Beiträge
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus
- Gerichtstermin im Mutterschutz als Polizeibeamtin
- Elternzeit
- Schwanger Dienstreise ablehnen
- Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft
- Mutterschutzlohn als Ausgleich zu entfallenden Überstunden
- Stillbeschäftigungsverbot
- Berechnung Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld bei dauerhafter Entgeltänderung