Adiem
Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte nach der Geburt meiner zweiten Tochter (30.09.2015) eine Elternzeit von 2 Jahren angemeldet (leider nicht fristgerecht per Post). Diese endet jetzt am 29.09.2017. Letzte Woche Freitag hatte ich in einem Gespräch mit meiner Vorgesetzten angemerkt, dass ich mir vorstellen könnte im Oktober zurückzukehren. Sie wollte mit Ihrem Chef reden. Heute morgen rief ich sie an und teilte ihr mit, dass ich mich entschlossen hätte meine Elternzeit zu verlängern aber gerne ab dem 01.01.2018 gerne zurück kommen möchte und das Schreiben fertig mache und es schicke. Sie war nicht erfreut und teilte mir mit, dass der AG einwilligen muss und dies wahrscheinlich nicht machen wird. Auf meinen Einwurf, dass ich das anders gelernt hätte sagte sie, die Gesetzeslage hätte sich geändert. Heute Abend rief mich eine befreundete Kollegin an. Sie hatte den Auftrag mit mir zu reden und mir klar zu machen, dass ich im Oktober zurückkommen muss. Ansonsten stimmt der AG keiner Verlängerung zu und wir würden uns trennen. Jetzt zu meiner Frage: Kann der AG eine Verlängerung auf das dritte Jahr ablehnen und mir kündigen? Vielen Dank im Voraus fürs beantworten meiner Frage und viele Grüße Adiem
Hallo, Das kann er nicht ablehnen u auch nicht kündigen. Liebe Grüsse NB
mellomania
wenn das dritte jahr in den ersten drei lebensjahren des kindes liegt meines wissens nicht. dir stehen rechtlich die ersten drei jahre zu. nur wenn du bloß 2 nimmst und das dritte nach den 3. lebensjahr, dann kann er ablehnen soviel ich weiß. aber warten wir mal ab was noch geschrieben wird.
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