Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ich habe einmal eine Frage zum Schutz meines Babys und meinem Sohn (Vermieter)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ich habe einmal eine Frage zum Schutz meines Babys und meinem Sohn (Vermieter)

nele2011

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Hallo, ich habe hier noch nie gefragt, aber ich versuch es einfach mal. Die Frage geht auch an Alle. Ich wohne seit ca. 2 Jahren im meiner Wohnung, fühl mich auch wohl. Nur ist die Sache die, mein Vermieter tyrannisiert einen wo er nur kann. Es fing 2010 zu Weihnachten an, er schlug mir am 25. fast die Tür ein, weil das Auto ein Stück weiter vor sollte, wegen dem Räumungsdienst. Mein Kind schrie vor Angst und ich wurde dann auch laut, was er sich dabei denkt. Dann ging es weiter mit Beleidigungen und "meine Fehler" werden öffentlich an die Haustür geschrieben. Man muss dazu sagen er ist krank, Frührentner und vegrault alle, normal mit ihm reden ist kaum möglich. Nunja dieses Jahr kam das Haus in die Zwangsverwaltung. Eigentümer ist er immer noch! Es hörte aber nicht auf, obwohl er nix mehr zu sagen hat. Nun bin ich schwanger und er brüllt mich an, bedroht meinen Sohn, angeblich wäre im Eingang ein Kieselstein von meinem Sohn abgelegt worden und dadurch ist jetzt sein Knöchel steif usw. Letztens hat er den Vater meines Sohnes vor der Tür mit der Axt bedroht, die er angeblich geliehen hat und gerade weg bringen wollte. Ich habe ihn nun angezeigt. Nun ist es so, ich möchte ausziehen, ich werde beleidigt und bedroht, ich kann nicht mehr für die Sicherheit für mein Baby und mein Kind sorgen, das wäre doch ein Grund für die fristlose Kündigung oder? Was muss man sich denn noch alles gefallen lassen? Nun rief mich die Zwangsverwaltung an und sagte eine fristlose Kündigung wäre nicht möglich, was ich verneinte, denn ich habe das mal in einer Reportage gesehen. So muss man sich net behandeln lassen, da muss es doch auch Gesetze dazu geben oder? Vielleicht kann mir jemand helfen... LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde fristlos und hilfsweise fristgerecht kündigen. Frage ist halt, ob dem Verwalter das verhalten des Noch-Vermieters zugerechnet werden kann. Liebe Grüsse, NB


Bernsteinelfe

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Du möchtest ausziehen - heisst das, du suchst noch, oder hast du schon was gefunden? Wie wäre folgendes Vorgehen: Fristlose Kündigung schreiben. Fristgerechte Kündigung ebenfalls, für den Fall der Unwirksamkeit der fristlosen, damit die Frist gewahrt ist. In einem dritten Schreiben die Miete mindern. Nach einem Grund musst du jetzt mal googlen, ebenso wie zu einer angemessenen Höhe. Darüber hinaus Anzeige gegen den Vermieter, das ganze ggf. als Grund für die Mietminderung beilegen. Ich würde sehr massiv kürzen (Nebenkosten darfst du nciht kürzen). Das ganze Versehen mit dem Hinweis, wenn sie der Mietkürzung nicht zustimmen, du auch mit einer sofortigen Auflösung des Mietvertrages einverstanden bist.


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