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Hallo, gibt es noch eine Höherstufung, wenn der KV nur einer Person gegenüber unterhaltsverpflichtet ist? MfG
Hallo, in den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle steht: Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein. Liebe Grüsse, NB
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Ja
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Dankeschön ;-)
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ach ja? wo?
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Hatte mal gelesen, dass die Düsseldorfer Tabelle zwei unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigt. Bei mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten kann hoch- bzw. runtergestuft werden. Oder irre ich mich da jetzt?
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Genauso ist es. Nur 1 Person = Höherstufung. Weitere zusätzliche unterhaltsberechtigte Personen = jeweils um 1 Stufe je Person Herabstufung.
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ach DAS sind dann die 6€, die der kv meiner tochter mehr zahlt, als in den zahlbeträgen ersichtlich....
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