Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Düsseldorfer Tabelle - Zahlung nächste Altersstufe- Richtlinie oder Muss?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Düsseldorfer Tabelle - Zahlung nächste Altersstufe- Richtlinie oder Muss?

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Wenn der Ex für sein Kind die ersten 5 Jahre 270,00 bezahlt hat (wurde laut Düsseldorfer Tabelle so festgelegt: 1. Spalte 3. Zeile) und er nun eine Stufe höher rutscht, wenn sein Kind 6 wird- muss er dann die Differenz von 52 Euro zu dem Unterhalt über 270 Euro zahlen,also 322 Euro zahlen oder gilt ab neuem Lebensabschnitt wieder neue Regelungen- sprich was in der Düsseldorfer Tabelle steht 349,00 Euro abzgl. die Hälfte des Kindergeldes über 92 Euro, also im Endeffekt nur 309 Euro?.... Geht man nach der Differenz in der Düsseldorfer Tabelle und nimmt sie so als Richtlinie oder nimmt man den dortigen Betrag und zieht die Hälfte des Kindergeldes ab?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Halo, verstehe den betrag nicht so ganz. Hier kommen die Zahlbeträge unter Berücksichtigung des KG: Liebe Grüsse, NB 0-5 6-11 12-17 ab 18 % 1. bis 1500 225 272 334 304 100 2. 1501 - 1900 241 291 356 329 105 3. 1901 - 2300 257 309 377 353 110 4. 2301 - 2700 273 327 398 378 115 5. 2701 - 3100 289 345 420 402 120 6. 3101 - 3500 314 374 454 441 128 7. 3501 - 3900 340 404 488 480 136 8. 3901 - 4300 365 433 522 519 144 9. 4301- 4700 390 462 556 558 152 10. 4701 - 5100 416 491 590 597 160


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