Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Heirat, Namensänderung, Adoption

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Heirat, Namensänderung, Adoption

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Sehr geehrte Frau Bader.. Ich hoffe, Sie können mir helfen... Es geht um eine Freundin von mir. Sie hat einen 3 jährigen Sohn (ist getrennt vom Vater des Kindes) Der Vater des Kindes hat meine Freundin selbst in der Schwangerschaft geschlagen, war selbst seinen Eltern gegenüber aggressiv und gewalttätig..Hat sich selbst in der Psychiatrie einweisen lassen, droht meiner Freundin mit SMS (sie sei eine sch..., er würde Männer beauftragen, um sie zu vergewaltigen, er würde ihr etwas antun, wenn das Kind nicht da ist.. usw.) Er hat kein Sorgerecht für das gemeinsame Kind. Meine Freundin mußte 3 Jahre in Angst leben, dass ihr oder dem Kind etwas passiert... Sie hat eine Einstweilige Verfügung erhalten. Auf gut Deutsch: Der Typ ist nicht zurechnungsfähig, leidet an einer totalen Psychose... Der Mann ist krank !!!!! Nun meine eigntlich Fragen: Meine Freundin hat Gott sei Dank einen total lieben Mann gefunden, der auch den Kleinen von ihr sofort in sein Herz geschlossen hat... Die beiden wollen jetzt heiraten, da sie schwanger ist. Frage 1: Das 3 Jährige Kind (von ihr) trägt den Nachnamen seiner Mutter. Sie möchte gerne bei der Heirat, den Namen von ihrem zukünftigen Mann annehmen.. Gibt es eine Möglichkeit, dass der Kleine auch den Namen seines zukünftigen Steifvaters annehmen kann ???? Frage 2: Wenn der zukünftige Stiefvater den Kleinen adoptieren will, muß dann eine Unterschrift des leiblichen Vaters vorliegen, obwohl der gewalttätig und nicht zurechnungsfähig ist ??? Unterschreiben würde der nämlich niemals.... Vielen Dank für Ihre Mühe... LG Jessi23


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Name ist kein Problem. Aber die Adoption geht nur mit der Zustimmung des Vaters. Liebe Grüsse, NB


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Ohne Unterschrift der Vaters wird deine Freundin keine Chance haben. Sie kann den Namen annehmen oder einen Doppelnamen, aber das Kind wird den Namen des Vaters nie ablegen können ohne Einverständnis.


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Hallo Der Junge trägt aber ja den Namen der Mutter...


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Oh sorry, hab ich überlesen. Na dann denke ich wirds mit dem Namen nicht viel Schwierigkeiten geben. Hat den der Vater eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben? Wenn ja, dann braucht sie mit sicherheit die Unterschrift von ihm zur Adoption. lG


Mitglied inaktiv

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Bei der Heirat der beiden kann der kleine den Namen des Stiefvaters ohne probleme annehmen. Bei der Adoption muß der Leibliche Vater wenn als Vater angegeben zustimmen. Ich denke aber das es vielleicht in so einem Fall vielleicht auch ohne zustimmung geht. Ich drücke deiner Freundin auf jedenfall die Daumen das Sie zu Not die Unterschrift von Ihm bekommt. Gruß Melli


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