SabrinaundLea
Hallo. Liege gerade im Krankenhaus und mir kann keiner Auskunft geben. Über Fasching ist wohl keiner erreichbar. Evtl kann mir hier jemand vorab Infos geben. Wurde an der Bandscheibe operiert und brauche da ich ein Baby und Kleinkind habe und nicht tragen und heben darf für 8 Wochen a 8 Std tgl. Hilfe in der Zeit wo mein Mann arbeitet. Einige Freundinnen würden das tun. Aber zwei davon bekommen derzeit Elterngeld und ich weiß nicht inwiefern das Geld von der Krankenkasse auf das Elterngeld bzw. Lohnsteuer angerechnet wird. Eine Großtante wäre noch verfügbar aber die hat Angst das es auf ihr Arbeitslisengeld angerechnet wird. Im Internet finde ich keine genauen Infos. Mal steht da das diese Einmalzahlung der Kasse steuerfrei ist mal behauptet man was anderes. Genau kann mir das keiner sagen. Wir sind bei der BarmER GEK. Leider kann mein Mann nicht selber daheim bleiben. Beruflich nicht drin.LG UND DANKE FÜR ALLE INFOS
Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüsse, NB
Andrea6
Das Geld für die Haushaltshilfe(n) zahlt die KK an Dich aus, und Du bezahlst damit die jeweiligen Hilfen. Natürlich bekommt die KK Name und Anschrift der jeweiligen HHH, ansonsten aber ist es das "Problem" der Helferinnen, in welchem Umfang sie steuerfrei was dazuverdienen können. Meist wird das, bei dem geringen Stundensatz den die KK zahlen, steuerfrei sein, erst recht wenn die Arbeit auf mehrere Personen verteilt wird. Andere Möglichkeit: Du beauftragst einen professionellen Pflegedienst, der dann direkt mit der Kasse abrechnet. Das sehen diese allerdings nicht so richtig gerne, da die Pflegedienste ein Vielfaches dessen bekommen, was private HHH erhalten.
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