Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hat die neue von meinen ex Mitspracherecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hat die neue von meinen ex Mitspracherecht

Mama22.10.2017

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Hallo Und zwar habe ich einen 2 jährigen Sohn und mein ex hat eine neue Freundin die er auch nun heiraten möchte der kleine ist jedes zweite wochende bei ihm auch wenn er viel weint vorher und nicht mit möchte Nun zu meine frage mein Ex möchte zum Anwalt um seine bald Frau abzusichern und wenn ihm was passiert wie Koma das sie dann ein Mitsprache und umgangsrecht bekommen würde für den kleinen Ist sowas machbar? Danke für ihre Zeit und Hilfe =)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn so ein kleines Kind weint, wenn es zum Vater soll, müssen Sie es unterstützen. Es ist der Papa und der ist wichtig. 2. Es gibt das sog. kleine Sorgerecht. Im Fall der Ehgeschließung darf sie im täglichen Leben mit Entscejidungen treffen. Es ist hingegen nicht möglich, testamentatsich oder in sonstiger Weise die elterl. Sorge zu übertragen, da es ein höchstpersönliches recht ist Liebe Grüße NB


cube

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Für Stiefeltern gibt es ein sogenanntes kleines Sorgerecht. Das betrifft aber eher Entscheidungen des Alltags wie zB ein Arztbesuch, weil Kind sich verletzt hat. Dann müsste die Stiefmutter (setzt eben Heirat mit leiblichem Elternteil voraus) nicht erst die Erlaubnis von dir einholen. Tatsächlich kann der Vater eine Vollmacht für den Fall seines Todes ausstellen, um der Stiefmutter sein Sorgerecht zu übertragen. Ebenso, wie du deinen Eltern eine ausstellen könntest. Aber: das setzt meines Wissens nach voraus, das kein anderer leiblicher Elternteil vorhanden ist und würde dann auch noch vom Familiengericht geprüft hinsichtlich der Befähigung etc. Also einfach Vollmacht ausstellen und damit hätte die Stiefmutter die gleichen Rechte wie der Vater oder du geht nicht mal eben so. Weder für den Alltag, so das sie dir gleichberechtigt wäre, noch für den Fall eines Komas oder Todes.


misses-cat

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Das kleine Sorgerecht darf nur wahr genommen werden wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Und die Stiefmutter kann auch nicht das Sorgerecht nach dem Ableben des Vaters bekommen, da bin ich mir 100% sicher aber da sind wir ja einer Meinung


Mutti69

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Dein Ex würde nur EINE Bedingung erfüllt, um zumindest das "Kleine Sorgerecht" für seine Partnerin zu erlangen. Er würde sie heiraten. Damit wird die Partnerin zur "Stiefmutter". Die zweite Bedingung wäre allerdings, das steht oben auch schon, er müsste das ALLEINIGE Sorgerecht haben. Hat er nicht, damit kann man deine Frage definitiv mit "Nein, sowas ist nicht machbar." beantworten.


Mama22.10.2017

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Dann bin ich ja einbisschen beruhigt Da ich finde nur weil sie angeheiratet ist hat sie ja in den Sinne rechtlich nichts zu sagen aber manchmal ist es rechtlich ja auch nicht alles ganz logisch Vielen Dank nochmal


luvi

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Hallo, Auch wenn der Vater ihr jetzt schon eine Vollmacht ausstellt, bedeutet das nicht, dass sie die gleichen Rechte hat, wie jemand der tatsächlich das Sorgerecht hat. Es gibt trotzdem Dinge, die jemand mit Sorgerecht entscheiden muss. Wichtige Entscheidungen müsst ihr als Sorgeberechtigte auch gemeinsam treffen. LG luvi


Mama22.10.2017

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Aber muss ich denn nicht zustimmen Das sie eine Vollmacht bekommt oder das Sorgerecht überschrieben werd? LG


luvi

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Hallo, Das Sorgerecht kann man nicht einfach überschreiben. Weitreichende Entscheidungen müssen bei gemeinsamen Sorgerecht gemeinsam getroffen werden. Wenn schon die Unterschrift eines Elternteils nicht reicht, um das Kind an einer weiterführenden Schule anzumelden, kann so eine wichtige Entscheidung, wie die Übertragung des SR doch nicht von nur einem Elternteil getroffen werden. LG luvi


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