Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hat das Jugendamt ein Recht mein Kind ohne träftigen Grund einfach weg zu nehme?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hat das Jugendamt ein Recht mein Kind ohne träftigen Grund einfach weg zu nehme?

Nasrin

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Hallo, ich heiße Nasrin bin bald 20 Jahre alt & bekomme diesen Monat noch meinen Sohn auf die Welt. Ich wohne in einer Mutter Kind Einrichtung in Augsburg und bin auch mit einem richterlichen Beschluss hier. Die Mitarbeiter und das Jugendamt wollen nicht das ich meine gemeinnützige Arbeit nach der sww absolvieren darf und nicht zu dem Vater des Kindes Ziehen darf (sofort) weil sie meinen das ich mit dem kleinen nicht so umgehen kann obwohl die alle es noch nicht wissen. Kriege meistens nur Vorurteile gestellt. Also was könnte ich machen und was sind meine rechte im Mutter Kind heim? Mit freundlichen grüssen nasrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dazu kann ich nichts sagen, ich kenne die Vorgeschichte nicht. Bei Kindeswohlgefährdung kann das JA das Kind wegnehmen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das kannst nur Du wissen. Sozialstuden kommen ja nicht ohne Grund. Es muss Dir exakt gesagt worden sein welche Ziele es gibt, was erreicht werden muss etc. Frag die Betreuer. Hier kann keiner hellsehen.


luvi

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Hallo, Aufgabe des Jugendamts ist der Schutz des Kindes. Was vorgefallen ist, dass das Jugendamt glaubt, du brauchst Unterstützung, weist du. Grundlos finanziert das Jugendamt normalerweise keine so teure Unterbringung. Du kannst von mehreren 1000 Euro monatlich ausgehen. Arbeite mit denen zusammen, zeig ihnen, dass du Verantwortung übernehmen kannst, dass du zuverlässig bist, dass du auch mal Dinge machst, auf die du keinen Bock hast. Die wollen wirklich das Beste für dich und dein Kind. Liebe Grüße Luvi


luvi

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Und noch was.... Natürlich kann Dir das Jugendamt das Kind nicht ohne triftigen Grund wegnehmen. Nur bei Kindeswohlgefährdung. Drogenkonsum, übermäßiger Alkoholkonsum, Gewalt, Vernachlässigung, usw. gehören dazu. Luvi


desireekk

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Hallo, Hast Du nichgt vor einiger Zeit hier schon Mal gefragt? Gruss D


Mitglied inaktiv

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drogen- und alkoholmißbrauch gehören NICHT dazu.


Strudelteigteilchen

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Aber möglicherweise definiert das JA "triftig" anders als Du. Im Falle der Uneinigkeit muß ein Gericht entscheiden. Die Definition des Gerichts ist dann verbindlich.


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