Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Grundlage für Berechnung der KitaGebühren nach Trennung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Grundlage für Berechnung der KitaGebühren nach Trennung

Socke99

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Nach Trennung der Eltern müssen beide Partner anteilig für die Kitagebühren aufkommen. Wird die Berechnung anhand des Brutto- oder Nettogehalts durchgeführt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Kinderbetreuungskosten sind in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten . Kinderbetreuungskosten müssen von den Unterhaltsverpflichteten separat gezahlt werden, wobei sich beide Eltern die Kosten teilen. Der Verteilungsschlüssel richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, wobei jeder Elternteil einen Freibetrag von € 1.100,00 abziehen darf. Es muss ja netto sein, sonst wäre es unfair. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Das stimmt nicht. Kinderbetreuung ist von dem zu zahlen bei dem die Kinder leben. Der Expartner zahlt ja normalerweise Unterhalt, damit ist das abgegolten. Es sei denn er verdient sehr viel.


CKEL0410

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Wo lebt ihr denn ? Hier in Düsseldorf wird dann nur das Einkommen zur Berechnung herangezogen von dem Elternteil wo das Kind lebt.


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