Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gibt es eine Regelung für Urlaubstage, um Klassenfahrten zu begleiten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gibt es eine Regelung für Urlaubstage, um Klassenfahrten zu begleiten?

miklu

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Meine 8-jährige Tochter ist seit Kurzem an Diebetes mellitus Typ 1 erkrankt. Nächstes Jahr ist eine Klassenfahrt mit 3 Übernachtungen geplant, auf der sie von einem Elternteil begleitet werden muss, da nachts immer wieder Unterzuckerungen auftreten. Gibt es dafür in irgendeiner Weise eine Freistellung des Elternteils vom Job? Bei uns kommt noch dazu, dass wenn einer mitfährt, auch der andere nicht voll arbeiten kann, da wir ein zweites Kind haben, was ja zuhause auch betreut werden muss. Vielen Dank! Nora


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ich bin nicht in der Kanzlei, um nachzulesen (sondern mit dem Wohnmobil in Bayern). Auf Anhieb würde ich sagen, dass Sie Urlaub nehmen müssen. Gerne können Sie nächste Woche noch einmal fragen. Liebe Grüße NB


User-1722183313

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Guten Morgen, rechtlich kann ich nicht helfen. Als wir den Fall einmal hatten, hat der Elternteil regulären Urlaub genommen. Ansonsten fällt mir "Bildung und Teilhabe" ein. Einfach einmal in Schule und Gemeinde/Stadt nachfragen. Vielleicht kann auch eine Integrationskraft mitfahren und sich deinem Kind annehmen? Ob der Kinderarzt bei einem choronisch kranken Kind "kinderkrank" für die Betreuung schreiben darf, weiß ich nicht. Würde ich aber ebenfalls nachfragen. Es gibt hier ein Forum für chronisch kranke Kinder. Da bekommst du bestimmt auch Tipps von Eltern. Ich wünsche deiner Tochter eine tolle und unvergessliche Klassenfahrt.


Pamo

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Nein. Warum sollte dein AG dafür bezahlen, weil euer Kind begleitet werden muss? Das Schöne ist, dass es in diesem Land relativ viele bezahlte Urlaubstage gibt - damit kann man solche Situationen gut abdecken.


Berlin!

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Ich meine: ja, da gibt es Sonderregelungen für. denn es würden ja auch die Kosten für einen einzelfallhelfer übernommen. Ich habe das nicht bis ins Letzte recherchiert, aber vielleicht wirst du hier fündig: https://www.diabetes-und-recht.de/aktuelle-gerichtsentscheidungen-stellen-klar-kinder-mit-diabetes-haben-anspruch-auf-begleitperson-in-schule-und-kindergarten/#:~:text=Drei%20aktuelle%20Gerichtsentscheidungen%20stellen%20nun,Schullandheim%20%2Derforderlich%20ist.


Pamo

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Berlin, wenn es tatsächlich dafür eine bezahlte Freistellung durch den AG gibt, dann wundert es mich nicht, wenn Arbeitgeber in meinem Privatleben herum schnüffeln und versuchen heraus zu finden, ob ich Kinder habe und wenn ja, ob darunter Kinder mit Behinderungen sind - bevor er einen Arbeitsvertrag mit mir unterschreibt.


Regenbogenfarben

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Pamo, die Eingliederungshilfe läuft nicht auf Kosten des Arbeitgebers, sondern auf Kosten des Staates.


Pamo

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"Freistellung vom Job" habe ich anders interpretiert. Danke für den Hinweis.


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