Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geschiedene Ehe wegen Gewalt - wie bekommt eine Frau das alleinige Sorgerecht?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Geschiedene Ehe wegen Gewalt - wie bekommt eine Frau das alleinige Sorgerecht?

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, eine Bekannte von mir ist gerade nach langem Prozess von ihrem gewalttätigen Ehemann geschieden worden. Ihr Kind ist noch klein und hat ganz oft Angstträume, weil es Schlimmes miterlebt hat. Nun versucht der Vater aber alles, um Frau und/oder Kind zurückzubekommen. Sie muss nun den starken Druck kompensieren, den ihr EX-Gatte ausübt, indem er sie bedroht u.a. auf ein Mitentscheidungsrecht bei der Schulwahl des Kindes besteht und alles daranlegt, das Kind zurückzubekommen. Er hatte die Mutter gerichtlich dazu gezwungen das Mitbestimmungsrecht zuzulassen, da er ansonsten auf ein Aufenthaltsbestimmungsrecht bestehen würde. So behindert er auch nach der Scheidung ihr Leben und die gesunde Entwicklung des wahrscheinlich traumatisierten Kindes. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die Mutter dagegen nichts unternehmen kann. Es kann doch nicht sein, dass es nach all dem Schrecken tatsächlich nur um die Rechte dieses schlechten Vaters geht und man sogar schon versucht hat, der Mutter das Kind wegzunehmen. Was muss sie denn tun, damit sie das alleinige Sorgerecht für ihr Kind bekommt? Hilft ein Gutachten oder etwas in dieser Art weiter? Wo und wie bekommt man Hilfe? Freue mich auf Antwort, Frau M.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf den Richter an - hier bei uns eher nein. Aber viel wesentlicher ist doch die Frage des Umgangsrechtes - da sollte sie versuchen, Einschränkungen zu erreichen. Das Sorgerecht betrifft die rechtlichen Fragen, das Umgangsrecht den tatsächlichen Umgang Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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problem ist, daß das sorgerecht überbewertet wird, denn er hat das umgangsrecht und das ist (fast) unantastbar und das erschwert das leben richtig. was ich machen würde ist, einen guten anwalt für familienrecht aufsuchen und es mit dem besprechen, was man als beweise ins feld führen kann, damit der vater und kind einen betreuten umgang haben können. ich wünsche alles gute!


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