mutterschutz123
Hallo Frau Bader, Ich habe bis zu Beginn des Mutterschutz einen Firmenwagen genutzt, diesen aber zu Beginn des Mutterschutz zurückgegeben. Nun hat mein Arbeitgeber trotzdem den Geldwerten Vorteil des Firmenwagens in das Mutterschaftsgeld einberechnet. Ist dies korrekt, obwohl ich den Firmenwagen gar nicht mehr nutze? Falls ja, sollte man dann werdende Mütter, die einen Firmenwagen nutzen, nicht konkret daraufhinweisen und ihnen die Option einräumen den Wagen 3 Monate vor Mutterschutz zurückzugeben? Vielen Dank
Hallo, was meinen Sie damit, dass er den geldwerten Vorteil einberechnet hat? Hat er Ihnen statt des Wagens dann Geld eingerechnet? Dann wäre es ja korrekt. Den Vorteil anzurechnen, ohne den Wagen zur Verfügung zu stellen, geht natürlich nicht. Haben Sie den Wagen freiwillig zurückgegeben? Liebe Grüße NB
mutterschutz123
Hallo Frau Bader, laut den Informationen der Personalabteilung erfolgt die Berechnung einerseits basierend auf meinem Bruttogehalt in den letzten 3 Monaten. Jedoch wird außerdem der geldwerte Vorteil des Firmenwagens einbezogen, der ja virtuell mein Gehalt vor dem Mutterschutz erhöht hat (mir wurde nun aber nicht mein Brutto-Gehalt erhöht, als Ersatz für die Nicht-Nutzung des Firmenwagens - ich zahle nur Steuern auf einen geldwerten Vorteil für einen Firmenwagen, den ich gar nicht mehr nutze...). Also reines Bruttogehalt würde zu Netto-Gehalt X führen. Bruttogehalt plus Einbeziehung des geldwerten Vorteils durch den Firmenwagen führt nun zu Netto-Gehalt Y, das auf Grund hoher Entfernung zwischen Arbeits- und Wohnstätte signifikant niedriger ist als X. Den Firmenwagen habe ich freiwillig zurück gegeben kurz bevor ich in den Mutterschutz gegangen bin. Da ich ihn nun im Mutterschutz nicht mehr nutze, ist die Einbeziehung des geldwerten Vorteils für den Firmenwagen in den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für mich nicht nachvollziehbar. Besten Dank für Ihren Rat
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...
Hallo, Ich bekomme eigentlich einen Kita-Zuschuss von 300 Euro. Auf der Gehaltsabrechnung während des Mutterschutzes ist dieser aber nicht drauf und ist auch nicht ausgezahlt worden. Ist das richtig? In der Änderung des Vertrages steht 'Frau XY wird ab dem 1.7.23 zusätzlich zum Monatsgehalt ein Arbeitgeberzuschuss für nicht-schulpflichtige Kinder ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Ka ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus
- Gerichtstermin im Mutterschutz als Polizeibeamtin
- Elternzeit
- Schwanger Dienstreise ablehnen
- Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft
- Mutterschutzlohn als Ausgleich zu entfallenden Überstunden