Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehalt nach Elternzeit

Ulli99

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Hallo Frau Bader, Können Sie mir bei folgender Frage weiterhelfen? Ich befinde mich momentan in elternzeit, diese wird aber bald enden.  Vor der Elternzeit war ich auf Vollzeit als Abteilungsleitung angestellt. Diese Stelle wurde nun anderweitig besetzt. Im Gespräch mit meinem Chef, möchte er mir nun mein Gehalt kürzen, da ich in meiner beginnenden Teilzeitbeschäftigung nun nicht mehr als Abteilungsleitung tätig bin. Ist das rechtlich ok? Vielen dann vorab für die Info 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist, ob im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass Sie leiten tätig sind. Dann können Sie diese Tätigkeit nicht mehr ausüben, weil Sie nur noch Teilzeit arbeiten wollen und der Vertrag muss angepasst werden. Wenn dort eine allgemeine Stellenbeschreibung steht, ist festzustellen, ob die Vergütung auch in Teilzeit noch passt. Liebe Grüße NB


Dojii

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Wenn du nach der Elternzeit nicht mehr zu den alten Konditionen zurückkehren kannst/willst, muss deine Tätigkeit neu verhandelt werden. Das kann auch das Gehalt beinhalten.  Du hast nur ein Recht auf eine vergleichbare Stelle wie vorher, ebenfalls in Vollzeit. Dass dein Arbeitgeber die Stelle anders besetzt hast, ist nicht dein Problem. Das muss er lösen.   Kannst du die alte Vollzeitstelle allerdings auch selbst gar nicht mehr erfüllen, eben weil du nur noch Teilzeit arbeiten kannst/willst, dann verfällt auch dein Anspruch auf eine vergleichbare Stelle. 


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