WidderMami
Sehr geehrte Frau Bader, Für unsere beiden Kinder (3 und 4 Jahre) hat das Gericht eine ausgedehnte Umgangsregelung für den Vater beschlossen. Nun habe ich mit Schrecken festgestellt, dass die Geburtstage der beiden jeweils in die Umgangszeiten des Vaters fallen. Bei meiner Tochter betrifft dies sogar den Ferien – Block des Vaters , für den er bereits angekündigt hat ,mit den Kindern in den Urlaub fahren zu wollen. Falls der Kindesvater nicht bereit sein sollte, mir während der Geburtstage etwas Zeit mit den Kindern einzuräumen, hätte ich dann trotzdem eine Chance ein paar Stunden an den Geburtstagen meiner Kinder mit diesen verbringen zu können? Gibt es hierfür eine Regelung? Eine zweite Frage wäre, ob ich Schwierigkeiten bekomme, wenn meine bereits genehmigte Mutter – Kind – Kur auf Ferien fallen sollte , die per Gerichtsbeschluss dem Vater zustehen (der Vater hat per Beschluss die Hälfte aller Schulferien ) . Bisher habe ich noch keine Termine genannt bekommen und habe nun Angst mit den Ferienzeiten des Vaters zu kollidieren. Die Situation mit dem Kindesvater ist sehr angespannt -er hat innerhalb der letzten 3 Jahre 9 Anträge beim Familiengericht gestellt und nimmt jede Ungereimtheit zum Anlass, eine neue Klage zu starten. Eine Mediation lehnt er ab. Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen , Widdermami
Hallo, besondere Tage wie Geburtstag, Weihnachten u Ostern sollen fair verteilt werden - also immer abwechselnd. Den gebuchten Urlaub werden Sie also nicht verhindern können. Und einen Anspruch sehe ich auch nicht (obwohl ich Sie als Mutter sehr gut verstehe). Eine gütliche Einigung scheint auch nicht möglich. Liebe Grüße NB
la-floe
Moin, Ruf bei Dem Träger der Mu-Ki-Klinik/ deiner KK an und blocke die Zeiten, in denen die Kinder beim Vater sind. Schlau wäre es gewesen, die Kur gleich in den Umgangsbeschluss mit aufnehmen zu lassen. Ebenso die Geburtstage. Wenn da im Beschluss nichts dazu näher steht sind die Kinder eben tatsächlich beim Vater. Du könntest mit dem Vater einen Telefontermin zum gratulieren ausmachen? Und dann organisierst du einfach eine 2. Geburtstagsfeier. Kinder freuen sich über 2 Feiern. Rechtlich sehe ich da kaum Chancen floe
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