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Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte hier mal was für meine Freundin fragen. Sie versucht schon Ihre Arzttermine immer außerhalb der Arbeitszeit zu verlegen. Letztens kam Sie doch einmal 15 Min. später. Ihr Chef sagte, sie müsse die Zeit nacharbeiten. Ich denke aber, daß sie dies nicht tun muß. Wie ist es richtig. Für die Woche hatte sie auch wieder einen Arzttermin. Nun viel es ihrem Chef Freitag Abend 17 Uhr ein, daß Sie diese Woche anders arbeiten soll. Ihren Termin konnte sie nun nicht mehr verschieben. Muß sie die Zeit nacharbeiten? Vielen lieben Dank! Gruß Sibs
Hallo, ist es ein normaler Arzttermin oder geht es um Schwangerschaft? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, soweit ich weiß, muss der AG für notwendige Untersuchungen in der Schwangerschaft die nötige Zeit gewährleisten und auch bezahlen. Genaueres hierzu findest Du im Mutterschutzgesetz! Gruß Sabine
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Sehr geehrte Frau Bader, diesen Text habe ich gestern an Sie geschrieben. Also es handelt sich um Schwangerschaftsvorsorge. Eine Frage ist noch dazu gekommen. Da meine Freundin Diabetikerin ist, muß sie zusätzlich wegen der Schwangerschaft zur Diabetiskontrolle. Zählt dies auch zur Schwangerschaftsvorsorge? ich wollte hier mal was für meine ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage. Gern auch an euch andere. Ich bin grad wieder frisch schwanger. Bei meiner 1. Tochter wurde ich bei meinem AG immer für meine Arzttermine freigestellt. Steht ja auch so in den Mutterschutzrichtlinien. Nun habe ich wieder gefragt, ob das noch so ist. Da bekam ich die Antwort: das es nicht mehr so wär ...
Hallo Frau Bader, ich habe mit meinem Sohn nur am Vormittag einen Augenarzttermin und einen Termin für die U7a bekommen. Da ich berufstätig bin, wollte ich einmal nachfragen, ob mich der Arbeitgeber für diese Zeit freistellen oder ob ich Urlaub bzw. Überstunden nehmen muss. Wenn mein Kind krank ist und ich zum Arzt gehe, dann bekomme ich fü ...
Hallo Frau Bader, ich hatte schon mal die Frage nach einer bezahlten Freistellung durch den Arbeitgeber/bzw. Krankenkasse für einen akuten oder unvermeidlichen Arztbesuch mit dem Kind während der Arbeitszeit gestellt. Dies hatten Sie damals verneint. Nun habe ich im Internet eine interessante Aussage dazu gefunden. Demnach verstehe ich das so, ...
Liebe Frau Bader, ich habe noch mal eine Nachfrage zu meiner Frage vom 11.01.2012 1.) Eine akute Erkrankung des Kindes (zB Ohrenschmerzen) die einen Arztbesuch während der Arbeitzeit erfordert, löst also EINEN Anspruch auf Kinderkrankengeld aus? Heißt = bezahlte Freistellung? (zb - Kindergarten ruft an, von Arbeit weg, mit Kind zum Arzt, Fre ...
Ich habe gelesen, der Arbeitgeber müsse für Schwangerschafts-bedingte Arzttermine, die sich nur innerhalb der Arbeitszeit realisieren lassen, freistellen und dürfe nicht verlangen, daß die Zeit nachgearbeitet wird. Stimmt das - und was ist ggf. die gesetzliche Grundlage dafür? Und wie muß dem Arbeitgeber (wem? wohl der Personalabteilung?) nachge ...
Guten Tag Frau Bader, ist das Gesetz durch, dass der Vater oder eine andere Person ab 2024 ab Geburt des Kindes für 2 Wochen von der Arbeit mit Entgelt freigestellt wird? Wenn nein, wann kann man damit rechnen ? Vielen Dank
Gute Tag Frau Bader Ich weiß nicht ob sie mir weiterhelfen können ich frage einfach mal Ich befinde mich in der 9+4 ssw habe seit Wochen Blutungen und ein Kind mit 6 Jahren noch mein Partner ist Berufs tätig und nur abends zuhause gibt es gesetzliche Regelungen wo der Partner zuhause freigestellt werden kann um sich ums Kind und Haushalt zu ...
Hallo, Meine EP muss sich einer grösseren OP unterziehen und kann dann für einige Wochen die Kinder und den Haushalt nicht versorgen. Habe ich ein Anrecht mich für diese Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen? Ich habe gelesen dass die Krankenkasse dann einen Teil des Lohns ersetzt.
Guten Tag, ich sollte diese Frage nochmal stellen: ich hätte deine eine Frage: Ich bekam während der Arbeit einen Anruf aus der Kita: mein Kind ist krank. Ich verlasse daraufhin die Arbeit und fahre mit meinem Kind zum Arzt. Dieser stellte mir eine "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld für die Erkrankung eines Kinde ...