Fluteela
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde meine Tochter demnächst bei einem stationären KH-Aufenthalt begleiten. Meine Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass man in so einem Fall keine Kind-Kranktage nehmen kann. In der Regel stellen Firmen das begleitende Elternteil unbezahlt frei und der Verdienstausfall wird durch die Krankenkasse des Kindes gezahlt. Meine Firma stellt mich jedoch nicht frei, da es laut ihr keine gesetzliche Grundlage gibt. Es scheint, als ob es tatsächlich in meinem Fall nur über Urlaub zu regeln ist. Da dass nicht der letzte KH-Aufenthalt unserer Tochter sein wird, bin ich etwas "entsetzt"... Fällt Ihnen noch etwas ein, wie ich trotzdem rechtlich eine unbezahlte Freistellung erwirken könnte? Unsere Tochter hat einen Pflegegrad. Vielleicht ergeben sich daher noch andere Optionen. Danke für Ihre Mühe und freundliche Grüße!
Hallo, hier finden Sie alles ausführlich erklärt mit Gesetzesangaben: https://asbh.de/aktuelles/kostenuebernahme-fuer-begleitpersonen-von-behinderten-menschen-bei-aufenthalt-im-krankenhaus-der-bundesrat-hat-den-regelungen-zugestimmt/ Der kleinen Maus alles Gute, NB
KielSprotte
Wie alt ist deine Tochter denn?
Felica
Bei stationären Aufenthalt gibt es grundsätzlich kein Kinderkrank. Da man als Begleitperson aufgenommen wird. Ob das möglich ist oder sinnvoll, entscheidet auch das Krankenhaus, in der Regel ist das aber bei Kindern bis 9 Jahren kein Problem. Teils auch bis 12 Jahre. Lasse dir also vom KH das entsprechend bescheinigen. Der AG muss dich dann freistellen, er zahlt dann aber (meistens) keinen Lohn für diese Zeit, den erstattet dann die KK. Da euer Kind einen Pflegegrad hat, wird es wohl auch über das 9te Lebensjahr hinaus keine Probleme geben, würde ich aber vorher mit der KK absprechen. Alles Gute deiner Tochter.
Ani123
Felicia hat es gut erklärt. Bescheinigung vom Krankenhaus ausstellen lassen, dass sie mit dem Kind aufgenommen und es notwendig war. Rufen Sie bei ihrer Krankenkasse an und fragen nach, ob die das Original erhalten oder ob eine Kopie ausreicht. Dem AG legen sie das Schriftstück auch vor. Das würde ich in Kopie machen.
Fluteela
Hallo, danke für die Antworten. Unsere Tochter ist 20 Monate alt. Felica, Sie schreiben, dass der Arbeitgeber mich freistellen muss, wenn ich die Bescheinigung des Krankenhauses vorlege. Laut meines Arbeitsgebers ist dies nicht der Fall. Auf welches Gesetz beziehen Sie sich? Ich freue mich auf weitere Antworten.
minnie_74
https://www.betanet.de/begleitperson.html Hier steht alles sehr ausführlich erklärt. Vielen Grüße Tanja
Felica
Schau mal hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html Das dürfte die Freistellung begründen.
Felica
Vergieß den Link, dieser war es: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html
Fluteela
@Tanja: Danke für den Link. Aber auch dort steht nirgends, dass mein Arbeitgeber mich in meinem Fall freistellen MUSS. Ich lese dort nur, wie bei einer Freistellung eine Kostenerstattung/Verdienstausfall möglich ist. @Felica: Danke für den Link. In §45 SGB V ist ja zu lesen, dass Versicherte Anspruch auf Krankengeld haben, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben - hier ist eine Belgeitung ins KH ja nicht ausgeschlossen. Ich habe daher nun nochmal bei meiner Krankenkasse nachgefragt, warum ich kein normales Kinderkrankengeld erhalte. Btw: Ab November 2022 scheint es ein neues Gesetz zu geben: § 44b Krankengeld für eine bei stationärer Behandlung mitaufgenommene Begleitperson aus dem engsten persönlichen Umfeld - das verstehe ich so, dass es ab dann normales Kinderkrankengeld gibt, wenn man sein Kind ins KH begleitet.
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