Samira02
Hallo Mein Frauenarzt will die ausgefüllte gefährdungsbeurteilung sehen damit ich einen bv bekomme.. Arbeite im Einzelhandel und die nehmen keine Rücksicht soll trotzdem schwer haben... Habe jetzt in der Personalabteilung nachgefragt ob ich eine Kopie haben könnte von der gefährdungsbeurteilung und die haben sich lustig darüber gemacht, was mein Arbeitgeber damit möchte.... Ich weiß nicht was ich tun soll... Ist das nicht mein Recht darauf zu bestehen? Lg
Hallo, richtiger Ansprechpartner ist das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn dein AG keine Rücksicht nimmt und keine GFB durchführt, darfst du die Gewerbeaufsicht anrufen. Der Frauenarzt hat damit nichts zu tun. Er darf dir kein individuelles BV ausstellen, weil der Arbeitsplatz nicht ok ist.
Mitglied inaktiv
Ich meine Fr. Bader und auch einige andere hier haben dir schon vor Wochen gesagt das du dich im zweifel an das Gewerbeamt wenden sollst. Warum hast du das noch nicht gemacht? Und dein Arzt dar dir das BV gar nicht ausstellen wegen der Arbeit, das kann der AG gleich mal wieder anzweifeln. Und nein, dir braucht man die nicht aushändigen, der AG darf entscheiden in wie weit er dich einsetzen kann oder nicht. Klar also das die sich im Personalbüro einen Ast ablachen wenn du damit um die Ecke kommst... Davon ab, würde dein Arzt dich wirklich ernst nehmen - was er scheinbar auch eher nicht tut - hätte er dir auch einfach ein teil-BV ausstellen können wo er genau vermerkt was du seiner Ansicht nach noch tun darfst, wie zB keine über 5 kg schwere Kassenschubladen stundenlang durch den Laden schleppen...
Samira02
Es geht ja nicht nur um das hartgeld sondern allgemein sollte ich zb vplus Paletten hin und her tragen mit 18 Dosen..... Irgendwann geht es mir zu weit oder ich muss mich weigern...... Und wegen Gewerbeaufsichtsamt weiß ich nicht ob ich so weit gehen soll und mein Fa sagte sobald eine Gefährdung besteht bzw was mit ja angekreuzt wurde... Kann er mir ein bv ausstellen
Mitglied inaktiv
Der Weg ist aber eben Gewerbeamt. Und neuen Job kannst du dir so oder so suchen in der EZ. Du wirst da eh nie wieder glücklich. Wenn eine Gefährdung bestehen würde - dein AG also irgendwo ein Ja ankreuzen müsse - darf er dir diese Arbeit gar nicht mehr auftragen. Die Aussage des Arztes ist also der reinste Witz. Wenn der AG dir keine andere Arbeit zuweisen kann - weil er eben wegen der vielen ja-Kreuze nichts mehr hat - muss der AG das BV aussprechen. Der Arzt darf es dann immer noch nicht. Der Arzt darf es eben nur dann, wenn Du zwar arbeitsfähig an sich bist, der AG auch jede Menge Arbeit für dich hat wie zB an der Kasse zu sitzen zum kassieren, Deine Gesundheit oder die des Kindes extrem gefährdet wäre. Das kann zB sein weil das Kind so ungünstig liegt das die Nieren dann nicht richtig arbeiten können. Ich hoffe jetzt war klar worin die Unterschiede liegen und warum die Aussage des Arztes sich nach einer: "Frau nerv mich nicht weiter" - Rede anhört...
Mitglied inaktiv
Davon ab, mal ehrlich, wie will der Arzt überprüfen was genau du auf der Arbeit machst? Einzelhandel kann sehr viel bedeuten. Wie will der Arzt zB kontrollieren ob der AG dich wirklich dauerhaft !! mehr wie 5kg schleppen lässt. Sollst du davon ein Video filmen? Da hat der Ag dann zwar angekreuzt, Fr. Müller schleppt ab und zu Ware von mehr wie 5kg - sagt offiziell das ist dir jetzt verboten und läßt dich dann trotzdem schleppen. Wie willst du das beweisen das er der eigenen Gefährdungsbegutachtung zuwider handelt? Und, es wird sicherlich verdammt viele Schwangere geben die ihren Ärzten das blaue ins Gesicht lügen - das wissen auch die Ärzte. Genau deshalb sagt der Gesetzgeber ja, BV wegen Arbeit = Sache des AG, indiv. BV = Sache des Arztes.
mellomania
wenn arbeitsplatz nicht ok = gefährdungsbeurteilung durch ARBEITGEBER. ARZT IST RAUS wenn gefährdungsbeurteilun gemacht = ARBEITGEBER muss die gefahren abstellen, dass du z.b. keine schweren sachen trägst. ARBEITGEBER muss deinen arbeitsplatz so machen, dass er zu den Bestimmungen passt. wenn ARBEITGEBER das nicht kann, muss er dir andre arbeit zuweisen, die du annehmen MUSST. also büro, telefon etc pp. erst wenn das alles nicht geht, stellt der ARBEITGEBER ein bv aus. wie schon die ganze zeit = ARZT ist RAUS. nur wenn du MEDIZINISCHE beschwerden hast, die sich NICHT geben (übelkeit z.b. wäre auch kein bv sonderun krankmeldung!!!) wie z.b. vorzeitige wehen DANN ERST stellt der arzt ein bv aus. es ist deine entscheidung, ob du dein recht einklagst sozusagen beim gewerbeaufischtsamt und damit dich und dein kind schützt, oder ob du weiterarbeitest. dann kann es aber so schlimm nicht sein. der ARZT HAT DAMIT NIX ZU TUN. hast du es jetzt verstanden?
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