Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fortbildung trotz Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fortbildung trotz Beschäftigungsverbot

OpSchwester

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Guten Tag Frau Bader, Hier ging es schon einige Male um dieses Thema. Ich bin im Beschäftigungsverbot als Lehrkraft für Pflegeberufe und mitten in einer Fortbildung, die nächste Woche beendet wird. Nun wollte ich von meinem Gynäkologen eine Bescheinigung, dass ich die Fortbildung zu Ende bringen kann. Es ist ja auch eine komplett andere Tätigkeit als mein Beruf. Jetzt sagte er mir, dass er das prinzipiell nicht mache, wenn er ein BV ausgesprochen habe, weil er sich da auf unsicherem Terrain bewege. Ich fühle mich aber im Stande die Fortbildung zu absolvieren! Das BV wurde aufgrund von enormem Druck und Stress ausgesprochen und in der Fortbildung sitze ich im Unterricht und lasse mich “berieseln”. Was kann ich tun, wenn mir der Gynäkologe diese Bescheinigung nicht ausstellt, mein Arbeitgeber diese aber möchte, um selbst auf der sicheren Seite zu sein? Kann ich mit dem Arbeitgeber einen “Schrieb” aufsetzen, in dem ich meine gesundheitliche Fähigkeit zur Absolvierung der Fortbildung bestätige? Vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eigentlich wäre der richtige Weg gewesen, das der Ag das BV ausspricht. Der FA hat jetzt ein generelles BV ausgesprochen. Dann gibt es auch, anders als beim BV vom AG, keine Ausnahmen Liebe Grße NB


Felica

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Ich denke nein. Dein Arzt hat Bedenken. Den eigentlich richtigen Weg das BV über den AG bist du nicht gegangen. Dann wäre das jetzt sicherlich weniger ein Problem. So hat der AG wenig Chancen gegen das BV vom Arzt gegenzuwirken wenn der Arzt entsprechende bedenken hat. ist so ein klassischer Fall von wer A sagt, muss auch B sagen. Mit allen Konsequenzen.


Mitglied inaktiv

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Das BV wurde aufgrund von enormem Druck und Stress ausgesprochen... Pech gehabt. Da wäre der Betriebsarzt und der AG der richtige Ansprechpartner gewesen. Du hast vom FA ein BV für jede Tätigkeit, jetzt musst du das auch durchziehen und nach Hause gehen. BV ist nun mal kein Wunschkonzert.


Dojii

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Wenn der Arzt ein BV für alle Tätigkeiten ausgesprochen hat, schließt das auch eine simple Fortbildung mit ein. Da wirst du keine Chance haben.


mellomania

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der gyn hätte das gar nicht ausstellen dürfen. hat er aber. für alle tätigkeiten nehme ich an? daher ist es nun so, dass du die fortbildung später machen musst. du kannst nicht ein bv haben, vollen lohn, zu hause bleiben aber wenn DU lust hast, dann zur Fobi. der arzt hat es so entschieden und der AG und du müsst jetzt damit leben. klingt hart, ist aber so. hättest du das von anfang an richtig gemacht wäre der AG der gewesen der das bv vielleicht ausgestellt hätte oder eben nicht. das ist sache des AG.


Mitglied inaktiv

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Du hast sicher ein individuelles BV vom Arzt erhalten, ob das richtig war, sei dahin gestellt. Klar das sich dein AG ohne Attest sich quer stellt.... Er verstößt ja dann gegen die Mutterschutz Richtlinien.


OpSchwester

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Danke für eure Antworten! Das BV hat mein Gynäkologe nicht ohne Grund ausgestellt! Deshalb war es definitiv die richtige Entscheidung. Weil einige von euch schreiben, ob das richtig war, sei dahin gestellt... Finde ich ehrlich gesagt nicht so in Ordnung, denn ihr habt keine Vorstellung von den Umständen, die da herrschten. Wie auch immer... Wie ihr schon vermutet hattet, gibt es keine Möglichkeit. Deshalb ist es jetzt auch gut so und ich akzeptiere es so. Es gibt für alles einen Grund.


mellomania

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nicht um das ,was wir sagen ode davon halten. die zustände dort müssen dem gyn egal sein. er DARF schlichtweg kein bv ausstellen wenn es um dinge geht die den arbeitsplatz betreffen. da kannst du noch so beleidigt sein. der AG hätte es ausstellen müssen. is ja nicht das empfinden der antwortenden sondern geltendes recht und gesetz. es war definitiv die FALSCHE entscheidung. nicht die richtige, wie du jetzt selber siehst.


Mitglied inaktiv

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Wenn dein AG die Gefährdungen nicht ordentlich beurteilt hat und keine ausreichenden Maßnahmen getroffen hat, hättest du dich bei der Aufsichtsbehörde melden können. Auch hätte die Behörde deinen Arbeitsplatz überprüfen können. Der Weg steht prinzipiell jeder Schwangeren offen. Auch hätte dein Gyn nur die Tätigkeiten untersagen sollen/dürfen, die gefährdend sind. Dann wäre das Problem so nicht aufgetreten. Ich sehe da in jedem Fall von deiner Seite eine gewisse Mit"schuld" daran, wie es jetzt gekommen ist. Warum beklagst du dich beim Arzt über die Arbeitsbedingungen und den Chef, und nicht bei der Behörde? Weil es einfacher ist und man so Konflikten aus dem Weg gehen kann. Es kostet nichts. Wenn die Zustände so schlimm waren, dass dir nur der Weg zu Arzt blieb, dann ist es doch nur konsequent, wenn du ganz raus bist vom Beruf.


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