nessi0603
hallo frau bader, habe ich es richtig verstanden, dass ich von der höhe des mutterschaftsgeld besser gestellt bin wenn ich die ez meiner ersten tochter bis einen tag vor beginn des mutterschutzes verlängere, da dann das gehalt vor der geburt des 1. kindes rangezogen wird? da stehe ich ja fast besser da als wenn ich von 02/2012-05/2012 in elternteilzeit arbeiten gehe und das mutterschaftsgeld sich dann an dem teilzeitgehalt bemisst... und die elternzeit des 2. kindes reiche ich dann erst mit anschluss an die mutterschutzfrist ein, oder? und nochmal da ich immer wieder anderes darüber lese: ich habe 2 jahre ez eingereicht. darf ich sicher ohne zustimmung verlängern??? auch nur um drei monate (bis zum beginn der mutterschaftsfrist) oder gilt das nur für ein komplettes jahr? mit freundlichen grüßen nessi
Hallo, Nein das haben sie nicht richtig verstanden. Entscheidend ist, dass sie, wenn sie die erste Elternzeit am Tag vor dem Mutterschutz beenden auch den Anteil des Arbeitgebers erhalten. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Noch besser stehst Du da, wenn Du die Elternzeit so verlängerst wie geschrieben und dann in der Zwischenzeit zusätzlich Teilzeit in Elternzeit arbeitest. Damit bekommst Du das volle Mutterschaftsgeld UND erhöhst noch etwas das elterngeld für Kind 2.
nessi0603
..ich glaube das ist bei mir nicht der fall, da ich frühestens zum 1. februar anfangen und mutterschutz im mai beginnen würde. damit verdiene ich nicht genug um über den mindestsatz zu kommen. aber heißt das: wenn ich im februar in elternteilzeit anfangen würde, müßte ich meine elternteilzeit bis zum mutterschutz befristen und würde dann trotzdem bemessen am früheren vollzeitgehalt mutterschaftsgeld bekommen. hatte irgendwo gelesen, dass sich bei elternteilzeit das mutterschaftsgeld am teilzeitgehalt bemisst, oder nicht?
nessi0603
huiiiii...so langsam raucht mir der kopf und ich verstehe garnix mehr :o( - gehe ich also ab februar in elternTEILzeit arbeiten bis ende mai...bekomme ich mutterschaftsgeld von der kk und dem ag aber nur in höhe meines teilzeiteinkommens? - gehe ich garnicht arbeiten und verlänger nur meine ez bis ende mai (mutterschaftsbeginn) bekomme ich das mutterschaftsgeld von der kk und dem ag auf grundlage meines gehaltes vor der geburt meines 1. kindes? und wie war das jetzt mit der verlängerung der ez von 2 auf 2 jahren und 3 monaten...brauche ich da eine zustimmung des ag???? diese frage blieb leider unbeantwortet. mfg nessi
SumSum076
Wenn dein neuer MuSchu am 16.3.13 beginnt, verlängerst du die EZ bis zum 15.3.13. Wenn du bisher 2 Jahre eingereicht hast, dann geht das problemlos (mit einer Frist von 7 Wochen vor Beginn). Du musst keine ganzen Jahre, Monate oder Wochen nehmen! Und du stehst in dieser Variante deshalb besser dar, weil du vorher dein TZ-Gehalt hast. Das würdest "normalerweise" als MuSchu-Geld bekommen. Unterbrichst du aber die EZ, lebt ja dein alter (Voll-)Zeitvertrag ja wieder auf. Für die Zeit des MuSchu bekommst du also das Gehalt aus dem Vollzeitvertrag. Fürs Elterngeld wird der Teilzeit-Lohn natürlich berechnet - und erhöht dein Elterngeld! Auch wenn du die EZ erst für die Zeit nach dem MuSchu anmeldest, wird der MuSchu auf die EZ angerechnet! Es ist also egal, ob du das Geburtsdatum als Beginn angibst oder das Ende des MuSchu. Wichtiger ist das Enddatum! Gruß Sabine
IngoAC
Moin, immer noch nicht richtig. 1. Verlängerst du die Elternzeit bis zur Geburt und arbeitest Teilzeit in Elternzeit, bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe der Teilzeit. 2. Verlängerst du die Elternzeit bis zum beginn des Mutterschutzes und arbeitest Teilzeit in Elternzeit, bekommst du Mutterschaftsgeld in voller Höhe wie bei der ersten Schwangerschaft, da du dann beim Mutterschutzbeginn nicht mehr in Eltenzeit bis, lebt dein Vollzeitvertrag wieder auf! 3. Wenn du 2 Jahre beantragt hattest kann dein Boss die Verlängerung der Elternzeit nicht ablehnen. LG Ingo
nessi0603
ok. vielen dank das habe ich verstanden. jetzt noch eine frage dazu. mal angenommen ich stelle also jetzt einen antrag auf elternteilzeit bis zum beginn des mutterschutzes und mein ag lehnt (da unter 15 mitarbeitern) den antrag auf (eltern)- teilzeit ab (darf er, hab ich recharchiert) greift dann automatisch die elternzeit bis zum beginn des mutterschutzes oder muss das erneut verhandelt werden? so dass ich dann noch die möglichkeit hätte zu sagen: gut dann komm ich halt vollzeit (da ich weiß dass sie das nicht wollen) oder wurde sozusagen das teilzeitarbeiten abgelehnt aber die elternzeit verlängert , da diese nicht abgelehnt werden darf????? danke im voraus nessi
nessi0603
ok. vielen dank das habe ich verstanden. jetzt noch eine frage dazu. mal angenommen ich stelle also jetzt einen antrag auf elternteilzeit bis zum beginn des mutterschutzes und mein ag lehnt (da unter 15 mitarbeitern) den antrag auf (eltern)- teilzeit ab (darf er, hab ich recharchiert) greift dann automatisch die elternzeit bis zum beginn des mutterschutzes oder muss das erneut verhandelt werden? so dass ich dann noch die möglichkeit hätte zu sagen: gut dann komm ich halt vollzeit (da ich weiß dass sie das nicht wollen) oder wurde sozusagen das teilzeitarbeiten abgelehnt aber die elternzeit verlängert , da diese nicht abgelehnt werden darf????? danke im voraus nessi
SumSum076
Kommt darauf an, wie du es schreibst! Du kannst zB schreiben, "ich möchte Elternzeit verlängern und dabei Teilzeit in EZ machen." Dann hast du bei der Ablehnung der TZ auf jeden Fall weiter EZ. Schreibst du, "Ich möchte bis zum XX.2013 Teilzeit in EZ machen", dann fällst du bei Ablehnung wieder auf den Vollzeitvertrag (ohne EZ) zurück. Ich würde auf jeden Fall nach Ablehnung bzw der Reaktion vom Chef ein Schreiben nachschicken im Sinne von: Habe ich Sie richtig verstanden? Die TZ ist abgelehnt, aber ich bin weiter in EZ! (oder je nach dem, was du willst) Gruß Sabine
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