Melwurm
Sehr geehrte Frau Bader, nach Geburt unserer Tochter im Juni nahm mein Mann einen Monat Elternzeit. Da 2 Monate Elternzeit genommen werden müssen, hat er den zweiten Monat für den 9. Lebensmonat beantragt und zwar bisher ohne berufliche Tätigkeit. Nun ist es so, dass man Mann während des Elterngeldmonats arbeiten will - und zwar 30 Stunden. Wie gehen wir dazu vor? Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung in diesem Fall (für den ersten Monat muss mein Mann den Krankenversicherungsbeitrag zahlen, da er freiwillig gesetzlich versichert ist)? Noch lieber wäre es uns allerdings, wenn man den Elterngeldmonat verschieben könnte und erst im 3. Lebensjahr unserer Tochter nehmen könnte. Ist dies möglich? Wenn nicht - kann mein Mann während des 3 Lebensjahres 1 Monat Elternzeit ohne Elterngeldbezug nehmen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, er muss es in den ersten 14 Lebensmonaten nehmen. Ich weiß jetzt nicht, was sie damit meinen, dass er keine berufliche Tätigkeit hat. Liebe Grüße NB
Melwurm
P.S.:Während des Monats Elterngeldbezug während dem mein Mann 30 Stunden arbeiten will, wird er wohl nur den Basisbetrag von 300 € erhalten. Muss er auf diese 300 € einen zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag zahlen, da er freiwillig gesetzlich versichert ist? Wie erwähnt, muss mein Mann während des Monats in dem er nur Elterngeld erhält einen Krankenversicherungsbeitrag zahlen, da er freiwillig gesetzlich versichert ist. (Auskunft der Krankenkasse)
Mitglied inaktiv
Bist Du denn nicht Pflichtversichert? Also mein Mann war trotz freiwillig gesetzlicher KV 13 Monate in EZ ohne KV bezahlen zu müssen, weil ich Pflichtversichert war. Wenn er TZ arbeitet ist er Krankenversichert und muss nichts mehr zuzahlen. Mein Mann ist in unseren Partnerschaftsmonaten (September - Dezember), weil er den Rest des Jahres davor in EZ ohne Einkommen war sogar in die Pflichtversicherung zurückgefallen. Der eine Monat TZ wird bei euch vermutlich nicht reichen, damit er über das gesamte Jahr betrachtet unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt. Er kann seinen 2. Monat nur innerhalb der ersten 14 LM nahmen. Eine Verschiebung ins 3. LJ ist also nicht möglich. Aber er kann freilich noch einen Monat EZ dann anhängen, da hat er ja genug von. Zur Sicherheit würde ich im Übrigen immer schriftlich dem AG mitteilen, dass man die verbleibenden 24 Monate der nicht genommene EZ auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag verschiebt. Das kann man formlos machen. Wann und ob man die dann nimmt muss man da nicht angeben. Er kann nach dem 3. Geburtstag noch maximal 24 Monate nehmen. (ohne EG oder auch wahlweise in TZ bis max. 30h während dieser Zeit arbeiten). LG Lilly
Melwurm
Danke für die Antwort. Nein, ich bin nicht mehr pflichtversichert. Ich habe bereits 2 ältere Kinder und habe nun seit Ende der Elternzeit des Jüngeren keine Stelle mehr, da ich gekündigt wurde, d. h. ich bin familienversichert.
mellomania
um elterngeld zu erhalten, müssen beide vatermonate in den ersten 14 lebensmonaten liegen. an sich hat er pro kind das recht auf 3 jahre elternzeit. ihr könnt den monat hinschieben wo ihr wollt aber dann ohne bezahlung also ohne elterngeld. und wenn ihr den zweiten monat über den 14. lm rausschiebt, müsst ihr den ersten bereits genommenen teil elterngeld (also das was er im ersten vatermonat an eg bekommen hat) zurückzahlen
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