blue-pearl88
Hallo Frau Bader, Hallo alle anderen, Hätte mal eine hypothetische Frage. Mein Zukünftiger ist Lehrer. Wenn das Kind z.B. Geburtstermin 14.9. hat und er die ersten beiden Lenensmonate Elternzeit beantragt hat, dann hat er direkt nach den Sommerferien (Bayern) Elternzeit. Wenn das Kind aber 6 Wochen zu früh kommt, dann hat er eh 6 Wochen Sommerferien und noch zusätzlich dann zwei Wochen Elternzeit. Er bekommt aber dann in Elternzeit nur ca 65 % vom Gehalt. Obwohl er ja sowieso 6 Wochen frei hätte und volles Gehalt bekommen würde, wenn er keine Elternzeit hätte...man schneidet sich also somit ja ins eigene Fleisch. Kann man dann "spontan" die beantragte Elternzeit von Lebensmonat 1+2 auf Lebensmonat 3+4 verschieben oder ist das dann überhaupt nicht möglich? Gibt es hier Möglichkeiten? Vielen Dank! Lg
Hallo, grundsätzlich kann er ja die Elternzeit ab Geburt nehmen. Wenn sich diese verschiebt, und in die Ferien fällt, hat er schlichtweg Pech gehabt. Liebe Grüße NB
momworking
Hallo, du darfst als Lehrer die Sommerferien weder aussparen noch als Verlängerung der Elternzeit verwenden. Es ist natürlich etwas anderes, wenn der Geburtstermin des Kindes so fällt, dass es sich mit den Ferien ausgeht. Da gibt es einen Erlass. Frag doch mal bei der SL oder beim Personalrat. LG
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