Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Unterbrechung für einen Monat Vollzeitarbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Unterbrechung für einen Monat Vollzeitarbeit

Sast

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Hallo zusammen, Wir erwarten unser erstes Kind und unsere Lokale Elternstelle hat Coronabedingt derzeit leider zu. Folgendes Problem bzw. Frage: Ich (W) plane 2 Jahre Elternzeit, davon im ersten Jahr Basiselterngeld. Mein Mann wird auch die 2 Monate in Anspruch nehmen. Nach einem Jahr würde ich dann gerne ca. 20 Std wieder anfangen zu arbeiten. Für 2021 habe ich 15 Tage Urlaubsanspruch bei einer 40Std Stelle, wobei ich aber diesen wohl nicht noch vor meinem Mutterschutz nehmen kann/werde. Somit würden sich diese auf 2022ff schieben. Aber meine Vollzeit-Urlaubstage in Teilzeit-Urlaubstage zu wechseln lohnt sich ja nicht. Ist es möglich daher für 12 Monate Elternzeit+Elterngeld zu nehmen, dann in Monat 13 einen Monat Vollzeit auf 40 Std arbeiten bzw meine 15 Urlaubstage abzubauen und dann ab Monat 14 weiter mit dem Jahr Elternzeit ca. 20 Std zu arbeiten? Vielen Dank vorab!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht. Sie haben dann aber keine Möglichleit mehr, mit den Urlaubstagen zu jonglieren, wenn noch ein weiteres Kind kommt. Liebe Grüße NB


Felica

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Ja, ist möglich. Würde ich aber nicht machen. Der Urlaub bleibt dir erhalten, und zwar bis zum Ende des Folgejahres in dem deine EZ endet. Wenn du also im 2ten in TZ arbeitest, ruht dein Urlaub aus der VZ-Beschäftigung weiterhin. Das gilt selbst dann wenn du im 2ten Jahr der EZ, also ab 2022 arbeitest. Er verschiebt sich eben nicht auf 2022, sondern erst auf Ende 2024. Man kann mit dem Ag sprechen das er dann in TZ geändert wird, muss es aber nicht. Du kannst halt jetzt schlecht sagen was in einem Jahr ist. Wenn ihr das so plant, dann sollte dein Mann seine EZ erst im 13ten Lebensmonat nehmen, am besten auch den 14ten. Euer Kind wird scheinbar eher im Frühling oder Sommer geboren. Die meisten Einrichtungen nehmen aber nur im August neue Kinder an. Meistens sind dann auch noch erst Ferien und dann startet die Eingewöhnung, zudem sind die Kinder oft im ersten Jahr der Betreuung öfter krank. Soll heißen, du wirst ziemlich sicher für jeden Tag Urlaub den du noch flexibel nutzen kannst sehr dankbar sein. Warum du meinst den VZ-Urlaub in TZ zu ändern würde sich nicht lohnen verstehe ich nicht wirklich. Wenn du 15 Tage in VZ hast, mit 8 Std am Tag gerechnet und damit 120 Stunden Urlaub hast, du arbeitest in Zukunft aber nur noch 20 Std die Woche, würde sich die Anzahl der Urlaubstage verdoppeln, also 30 Tage. Denn die 120 Stunden müssen entsprechend umgerechnet werden auf TZ.


Sast

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Hallo Felicia, Danke für deine Antwort! Ich kam auf den Gedanken da meine Personalabteilung sagte, dass Urlaub in Tagen gerechnet werden würde und nicht in Stunden. Daher wurde mir mitgeteilt dass 15 Tage Vollzeit-Urlaub natürlich auch 15 Tage Teilzeiturlaub wären. Aber da muss ich wohl nochmal nachhaken


Felica

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Das würde nur passen wenn du an den Tagen genauso lange arbeitest wie wenn du VZ arbeiten würdest. Es gibt ja mehrere TZ-Optionen. Die eine wäre, man arbeitet an weniger Tagen, wenn du also vorher an 5 Tagen a 8 Stunden gearbeitet hast und dann nur noch an 2 oder 3 Tagen arbeitest und dann wieder 8 Std. Die andere Option ist die, statt 8 Stunden pro Tag arbeitest du nur noch für 4 Stunden an 5 Tagen. Einfluß hätte das auf die Anzahl deiner Urlaubstage. Vielleicht meinen die das. Beispiel du hattest bisher 30 Tage Urlaub pro Jahr bei 5 Arbeitstagen die Woche. Damit standen dir 6 Wochen Urlaub im Jahr zu. Um nun wieder auf die 6 Wochen zu kommen musst du ja in dem Falle das du weiterhin an 5 Tagen arbeitest, wieder 30 Tage Urlaub bekommen. Aber statt das ein Urlaubstag dann wie früher mit VZ mit 8 Stunden gerechnet wird, wird er nur noch mit 4 Stunden gerechnet, Nehmen musst du aber für 6 Wochen eben 30 Tage. In zweiten Beispiel arbeitest du nur noch an 3 Tagen die Woche, da dann aber mit 8 Stunden pro Arbeitstag. Da du an den beiden anderen Tagen eh nicht arbeitest, reichen dir 3 Urlaubstage um eine Woche frei zu haben. Dir stehen aber 6 Wochen zu, also 3 Tage x 6 Wochen wären 18 Urlaubstage welche dir zustehen. Die werden dann mit 8 Stunden pro Tag gerechnet. Manche Firmen rechnen das auf die Woche um. Das passt solange man immer ganze Wochen Urlaub nimmt, kompliziert wird wes wenn du eben nicht die ganze Woche nimmst sondern nur einzelne Tage. Deshalb ist das problematisch. Noch schwieriger wird es wenn du nicht jeden Tag die gleiche Anzahl an Arbeitsstunden hast sondern verschieden arbeitest. In dem Falle sind Ungenauigkeiten eigentlich schon vorprogrammiert. Vor allen weil in Personalabteilungen nicht immer Leute arbeiten welche wirklich fit sind. Sobald da was vom gewohnten abweicht oder man sich eben nicht auskennt sondern einfach ungefragt das übernimmt was man irgendwann mal falsch gezeigt bekommen hat, passiert gerne sowas. Schau mal hier rein: https://efarbeitsrecht.net/vollzeit-in-teilzeit-und-urlaubsansprueche/ Dein Urlaub muss also immer so gewährt werden, um es einfach zu sagen, wie er gewährt worden wäre zu dem Zeitpunkt wo er entstanden ist. Und eben nicht nach der Regelung welche besteht wenn du ihn nimmst. Ist ein sehr einfacher Maßstab, der aber wie gesagt nicht jedem Personaler bewusst ist.


85kathali

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Bei mir ist es ähnljch wie bei dir. Von Seiten meiner Personalabteilung hieß es, dass ich den Vollzeiturlaub auch während der Teikzeittätigkeit nehmen kann und er dann nach Vollzeit bezahlt wird. Sei nur etwas mühsam für die Personalabteilung.


Mitglied inaktiv

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Zitat: www.anwalt.de Hat der Arbeitnehmer infolgedessen aus früheren Urlaubsjahren „Alturlaub“ und arbeitet er nach der Rückkehr aus der Elternzeit nur noch zum Beispiel an drei Arbeitstagen in der Woche, so ist ihm der Alturlaub aus den früheren „Vollzeiturlaubsjahren“ dennoch in der damals generierten Anzahl zu gewähren. D. h., sowohl die Arbeitszeit als auch das Urlaubsentgelt sind in der Höhe zugrunde zu legen, wie sie innerhalb des Urlaubsjahres, in dem der Urlaubsanspruch erworben wurde (also in Vollzeit) bestanden haben. Dies folgt aus der Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Beschluss vom 13. Juni 2013, Az C 415/12, Brandes). Der EuGH hat in diesem Urteil ausgeführt, dass Urlaubsansprüche, die der Arbeitnehmer während eines Vollzeitarbeitsverhältnisses erworben hat durch den Wechsel in Teilzeit nicht geschmälert werden dürfen, weil dies gegen das Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten verstoßen würde. ----- Du könntest aber diesen Urlaub von vor der Elternzeit stehen lassen und erst nach der Elternzeit nehmen. Er verfällt erst im Jahr nach Elternzeit. In der TZ in EZ erwirbst du eigenen Urlaubsanspruch, der allerdings verfallen kann.


Sast

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Super danke für all eure Antworten! Damit gewappnet werde ich dann nochmal mit meiner Personalerin sprechen!


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