Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit endet im einem Monat und bin frisch Schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit endet im einem Monat und bin frisch Schwanger

Puddingplunder

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Hallo Frau Bader, Ich habe eine 2 jährige Ez, die jetzt in einem Monat endet. Nun bin ich erneut Schwanger geworden. Ich arbeite in der Gastronomie und mein AG weiß schon über die SS bescheid, habe aber noch keinen neuen Vertag unterschrieben. Gilt daher noch mein Alter Vertrag vor der 1.Ss ? Darf ich überhaupt zur Arbeit antreten durch Corona (Maske tragen ) ? Bekomm ich dann automatisch nach dem 1.Tag der EZ ein BV? Wie kann ich weiter vorgehen ? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie einen unbefristeten ungekündigten Vertrag haben, läuft dieser weiter. Da braucht es keinen neuen Vertrag. Rufen Sie beim Gewerbeaufsichtsamt an, die können Sie bei der Frage des BV unterstützen (die Gefährdungsprüfung muss aber der AG durchführen). Liebe Grüße NB


Berlin!

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Hast Du einen unbefristeten Vertrag? der gilt dann weiter, auch über die Elternzeit hinaus. Ob Du ein beschäftigungsverbot bekommst, hängt von vielen individuellen Dingen ab. das kann man pauschal und aus der Ferne nicht beantworten. Grundsätzlich klärt das Dein Arbeitgeber. In Ausnahmen kann ein BV auch eine Ärztin ausstellen. das Maske tragen alleine dürfte kein Grund sein, da ich aber keine Ärztin bin..... du gehst einfach zum regulären Ende der EZ wieder arbeiten. Dein Arbeitgeber weiss bescheid und wird das weitere veranlassen. Dinge, die die Schwangerschaft gefährden, musst Du nicht tun und darfst auch darauf hinweisen (schwer heben, zum Beispiel).


Puddingplunder

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Ja ich hab einen unbefristeten Arbeitsvertag. Hab gedacht da ich in der Gastronomie arbeite und man als Schwangere die Maske nur ne halbe Stunde am Tag tragen darf, gäbe es eine Regelung dafür.


Mitglied inaktiv

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So eine Vorschrift (max 30 min Masketragen pro Tag) gibt es nicht.


mellomania

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Kannst du wieder vollzeit arbeiten? Oder nur tz?


Puddingplunder

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Nja es ist keine Vorschrift aber man kann sich darauf berufen ...findet man bei google wenn man ein gibt: Maske tragen in schwangerschaft bei der Arbeit. Ja ich kann wieder Vollarbeiten


mellomania

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Du teilst dem AG die Schwangerschaft Mut, er erstellt wieder (wie vorgesehen) eine gefährdungsbeurteilung.


mellomania

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da greift einfach der alte vertrag wieder. der ruhte ja während der ez. kind1 muss halt so betreut sein, dass du tatsächlich voll arbeiten kannst. habt ihr noch nichts vereinbart? so lange ist nicht mehr hin...


Mitglied inaktiv

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Habe nochmal nach gelesen. Arbeitsmedizinisch gilt eine max Tragedauer von 75 min mit anschließend 30 min Pause und das gilt ausschließlich für ffp2 Also melde deine Schwangerschaft und der AG macht die gfu, prüft die Möglichkeiten und stellt dann das BV aus. Und dann gibt es entsprechend den Lohn.


mellomania

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Oder auch nicht, oder teilweise. Das gilt es ja mit der gfbu zu prüfen. Bestenfalls macht das der AG schon jetzt, damit schnell Klarheit da ist ab dem 1. Arbeitstag


Puddingplunder

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Blöde frage ..was ist gfu bzw gfbu ?


Puddingplunder

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Hat sich erledigt


Puddingplunder

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Hat sich erledigt


mellomania

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Gefährdungsbeurteilung. Der AG schaut sich deinen Arbeitsplatz an. Ist er sicher und Mutterschutzkinform, arbeitest du normal. Sind einige Tätigkeiten möglich, andere nicht, weil nicht Mutterkonform, kann er ein teilweise bv für diese Tätigkeiten aussprechen. Er muss aber auch prüfen, ob er ersatztätigkeiten hat, die er dir zuweisen wird. Mitspracherecht hast du keines, selbst wenn die Tätigkeiten primär nix mit deiner Qualifikation zu tun haben. Büro, Telefon, Rezeption, akquirieren, Abrechnung z.b.. Erst wenn er diese Möglichkeiten alle geprüft hat und es überhaupt keine Möglichkeit gibt, dich zu beschäftigen, darf er ein bv aussprechen. Du erhältst in einem bv das was du ohne erhältst. Aber eben nur so, wie du ohne arbeiten könntest das bv kann jederzeit widerrufen werden, wenn z.b. eine bürokraft ausfällt und er somit o.g. Ersatztätigkeiten z b. Hat.


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