Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Mutterschutz überschneiden sich

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und Mutterschutz überschneiden sich

Mitglied inaktiv

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Ich bin noch bis 23.03.05 in Elternzeit (Hauptarbeitgeber) und habe am 27.11.04 ET meines 2. Kindes. Da ich in Teilzeit tätig bin und am 16.10 in Mutterschutz gehe kann ich doch eigentlich keinen Elternzeit bei einer weiteren Firma nehmen. Wie kann ich das Problem lösen wenn ich mit meiner Teilzeitstelle einen Ausfall von 6 Monaten abgesprochen habe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Sie können also beim Hauptarbeitgeber neuen EU beantragen, dann tun Sie dies parallel bei der TZ-Stelle. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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D.h. ich nehme z.B. mit Geburt den zweiten EU und beantrage dies bei HauptAG und bei TZ-AG (lege ich dann dem TZ-AG eine Bescheinigung über den EU beim HauptAG vor oder stelle ich einen Antrag?). Kann ich 6 Monate EU jetzt nehmen und den Rest 2008 beantragen?


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