Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Überschneidung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Überschneidung

Caro1184

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Hallo, Ich befinde mich im Moment in der Elternzeit mit Kind nr 3 für zwei Jahre und bin mir nicht ganz sicher, ob ich die Elternzeit aus den vorherigen Schwangerschaften auch noch nehmen kann. Vielleicht kann mir da jemand aushelfen? Kind 1 nur ein Jahr Elternzeit genommen und danach wieder Vollzeit gearbeitet. Kind ist mittlerweile 5 Bei Kind 2 habe ich zwei Jahre beantragt, bin aber noch innerhalb der Elternzeit mit Kind 3 schwanger geworden. Jetzt habe ich wieder 2 Jahre beantragt mit Option auf 3 Jahre. Könnte ich auch noch Elternzeiten von Kind 1 oder 2 nehmen? Bei Kind 1 habe ich mich ja nur für ein Jahr festgelegt und nicht für zwei Jahre. Oder kann man die Elternzeit von Kind 2 direkt an die zwei Jahre Elternzeit mit Kind drei anhängen oder geht das nicht weil die Elternzeit aufgrund des Mutterschutzes vorzeitig beendet wurde?!? Vielen Dank Caro


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Kinder, die vor Juli 2015 geboren sind, kann man bis zu zwölf Monate mit Zustimmung des Arbeitgebers an Elternzeit noch nehmen. Für Kinder, die ab Juli 2015 geboren sind, kann man bis zu 24 Monate bis zum achten Geburtstag des Kindes nehmen, dies auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Von Kind 1 kannst du nur noch 1 Jahr nehmen, bis zum 8. Geburtstag (da es vor Juli 2015 geboren wurde), von Kind 2 kannst du noch den Rest der 3 Jahre nehmen (die Zeit, die noch übrig ist, nachdem du wegen Kind 3 die EZ beendet hast. Du musst beim Aufteilen der Elternzeit en aufpassen, dass du nicht was "verschenkst", weil EZ nur bis zum 8. Geburtstag möglich ist. Ich würde die EZ von Kind 1 an die von Kind 3 hängen. Allerdings musst du sehen, ob das zeitlich noch geht, da dein Ältestes Kind wahrscheinlich nach 2 Jahren EZ schon fast 8 ist. Evtl nimmst du nur 1 Jahr EZ von Kind 3, dann das eine Jahr von Kind 1, dann den Rest von Kind 2 und dann 2 Jahre von Kind 3. LG luvi


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