Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Partner arbeitslos

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Partner arbeitslos

miamoy

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit, mein Mann ist arbeitslos. Wir bekommen Elterngeld, Kindgeld und ergänzemdes Hartz 4. Ich wollte nun von meinem Jobcenter wissen, wie lange Leistungen gezahlt werden. Vor Antritt der Elternzeit habe ich mich bei ProFamilia diesbzgl. beraten lassen und es wurde mir geraten, direkt 2 oder 3 Jahre Elternzeit zu nehmen. Mir wurde dort auch vorgerechnet, wie viel Geld wir bekämen usw. Also habe ich Elternzeit für drei Jahre bei meinem Arbeitgeber eingereicht und auch genehmigt bekommen. Heute war ich also in der zuständigen Leistungsabteilung, wurde von dort aber zur Arbeitsvermittlung verwiesen, weil dort entschieden werden würde, wie lange ich in Elternzeit bleiben darf. Hätte ich Elterngeld Plus beantragt, würden mir für 2 Jahre die Leistungen gezahlt, so aber nur für 1? So habe ich es mir jetzt zusammengereimt. Auch hier hat mich ProFamilia beraten, dass ich besser wegkäme, wenn ich das normale Elterngeld beantragen würde. Können Sie hier Klarheit schaffen? Die Dame aus der Leistungsabteilung hat schon das Grundproblem nicht verstanden. Ach ja, ein Bescheid über den Satz des ergänzenden Hartz 4 wurde mir übrigens bis Januar 2019 ausgestellt (Ende Elterngeldbezug 19. April), denn das mache man immer für ein Jahr? Ich freue mich über Ihre Hilfe :) MfG Jutta


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im Moment sind Sie ja beide zu Hause. das zahlt auf Dauer der Staat nicht. Das ist natürlich eine Zwickmühle, denn Ihr Mann steht dem Arbeitsmarkt nur zur Verfügung, wenn er sich nicht um das Kind kümmert. Da Sie aber einen Anspruch auf Kindesbetreuung ab dem ersten Geburtstag haben, wird der Jobcenter im schlimmsten Fall darauf pochen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Naja, es stellt sich die Frage warum Du nicht arbeiten willst. Das Kind ist ja betreut wenn der Mann arbeitslos ist.


Mitglied inaktiv

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rein rechtlich gesehen ist der mann arbeitssuchend und somit nicht die betreuungperson. er muss jederzeit zu vorstellungsgesprächen oder jobs. deswegen ist es schon richtig, dass du elternzeit beantragst. das dritte jahr hättest du auch später beantragen koennen. deinem arbeitgeber gegenüber musst du die ersten 2 lebensjahre festlegen. bei uns ist es aber in diesen konstellationen leider auch so, dass das jobcenter nach einem jahr anfängt, darauf zu bestehen, dass frau wieder arbeitet. wie das rechtlich ist und wie du besser weg kommst weiß ich leider nicht. das jobcenter rechnet ja eh einen großen teil deines EG an. ich meine um die 300 euro darfst du behalten. im + dann halt die hälfte. ich bin aber bei allem nicht 100% sicher, daher auch gespannt, was frau bader und der rest so sagt. alles gute


Mitglied inaktiv

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Das Problem ist das ergänzende Hartz4. Wäre dein Mann "nur" arbeitslos", und würde ALG1 bekommen, wäre das alles kein Problem. Nun hast du einen Job, dem du aber nicht nachgehst und ihr bezieht zudem Hartz4. Da ihr aber mit Hartz4 verpflichtete seit alles zu tun damit ihr möglichst schnell aus dem Bezug herauskommt, werden die beim Amt jetzt eben genauer schauen. Im ersten Jahr sind die meistens entspannter, wegen EG. Im zweiten und dritten oft eben nicht mehr. da wird dann verlangt - auch weil das Kind eben einen rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat - das man alles tut um so schnell wie möglich ganz oder wenigstens teilweise aus dem Bezug heraus zu kommen. Heißt, die meisten Ämter verlangen dann, das das Kind betreut wird und das Frau eben mindestens in Teilzeit innerhalb der EZ gearbeitet wird. Einige auch das die EZ vorzeitig beende wird um dann wieder voll zu arbeiten. Mitunter gestehen auch Ämter zu das eben die 3 Jahre daheim geblieben werden darf - aber in den wenigsten Fällen wenn BEIDE !!! Elternteile daheim sind. Wie sehr man da schaut hängt mitunter auch davon ab wie die Betreuungssituation vor Ort ist, je mehr Plätze es gibt, desto strenger sind die oft. In eurem Fall scheint dazu zu kommen das man deinem Mann keine großen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zutraut. Dann ist es für das Amt leichter zu sagen, Du gehst eben wieder arbeiten, dein Mann bleibt daheim und übernimmt die Betreuung eures Kindes und das Amt schaut ob ihr dann noch unterstützend Hartz4 zahlen muss oder ob dein Einkommen sogar langt für euch. Das beide Eltern nach dem ersten Geburtstag daheim bleiben (können) machen die wenigsten Gemeinden noch mit. IMO hat euch ProFamilia da schon blöde beraten. Sie hätten euch auf die Problematik hinweisen können. Das Problem verschärft sich seit 2013 immer weiter - seit es eben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag gibt. Ihr habt jetzt wahrscheinlich nur noch zwei Optionen, Dein Mann findet schnellst möglich irgendeinen Arbeitsplatz oder du gehst wenigstens nach dem EG-Bezug in TZ arbeiten. Das kannst du mit bis zu 30 Std die Woche - ohne das deine EZ gefährdet wäre bei deinem eigentlichen AG, oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Und Hartz4 wird in der Regel nur für ein halbes Jahr gewährt, danach muss man den Antrag verlängern. Es verwundert mich das man da bei dir 2019 gesagt hat - zumal das ja hieße das das Amt davon ausgeht dein Mann findet vorher keinen Job...


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