Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für Vater direkt nach Geburt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit für Vater direkt nach Geburt?

TanteInge

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Hallo Frau Bader, wir kriegen Ende Februar unser erstes Kind. Mein Mann möchte gerne direkt nach der Geburt für 6-8 Wochen in Elternzeit. Geht das? Ich bin dann ja noch in Mutterschutz und somit wären wir nicht gleichzeitig in Elternzeit. Ich würde dann nach meinem Mann 1 Jahr Elternzeit nehmen. Funktioniert das so? Oder kann er keine Elternzeit nehmen, wenn ich noch in Mutterschutz bin also direkt nach der Geburt?? LG Tante Inge


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben zusammen 14 Mo., die Sie frei verteilen können. Nur die Monate, die die Mutter MG bezieht, werden automatisch ihr zugerechnet. Mindesbezugszeitraum von EG sind 2 Mo. EZ kann man auch kürzer nehmen Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Er kann direkt ab Geburt Elternzeit nehmen, aber allerdings nur 1 oder 2 ganze Monate. Er muss mindestens 2 Monate nehmen, um Elterngeld zu bekommen. Darüber hinaus kann er auch weitere Monate nehmen, dann auch halbe. Die halben würden aber ungünstig mit dem Elterngeld verrechnet. Er kann zB Lebensmonat 1 und 7 nehmen. Oder 2 und 14. Oder 3-4. Oder irgendwas dazwischen. Anmelden muss er die Elternzeit (beide Monate) min 7 Wochen vor Beginn des ersten Monats. Die AG geben sich im Normalfall damit zufrieden, dass man die Elternzeit min 7 Wochen vor dem EET anmeldet. Nimmst du deine Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz (oder nimmst Urlaub dazwischen), dann wird der Mutterschutz (und der Urlaub) auf die Elternzeit angerechnet. Das Elterngeld wird auf jeden Fall mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Du kannst also nicht deine 12 Monate Elterngeld NACH dem Mutterschutz nehmen, nur noch 10. Bei eurem Plan (und so machen es sehr viele) seid ihr beide quasi gleichzeitig in Elternzeit und bekommt beide Elterngeld (nur bei dir wirds wohl nicht ausgezahlt, weil verrechnet). Ich empfehle dir die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" des ---Familienministeriums---. Gruß Sabine


TanteInge

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Danke Sabine. Aber eine Frage habe ich trotzdem noch: Können wir denn gleichzeitig in Elternzeit gehen? Ich dachte immer, dass das nicht geht. Mmmmh...also wenn mein Mann dann nach der Geburt direkt 2 Monate Elternzeit nimmt, bekommt er 65 Prozent vom Nettoeinkommen und ich bin dann auch in Elternzeit und bekomme 8 Wochen mein kompletten Lohn (nach Mutterschutz) und danach 10 Monate 65 Prozent vom Nettolohn?!? Hab ich das jetzt richtig verstanden???? HAb mir die Broschüre gerade bestellt. Danke für den Tipp. LG Tante Inge


sternenfee75

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Ihr könnt beide parallel sogar die 3 Jahre Elternzeit nehmen, das hat aber nichts mit dem Elterngeld zu tun. Das gibt es insgesamt nur 14 Monate, wenn beide es zusammen beantragen, ansonsten 12 Monate für dich( Mutterschutz wird verrechnet). Oder man halbiert die Summe und lässt es sich auf den doppelten Zeitraum auszahlen.


Andrea6

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Du hast es genau richtig verstanden. Und natürlich könnt Ihr sowohl gleichzeitig In Elternzeit gehen (warum sollte das nicht gehen?) als auch Elterngeld bekommen, zusammen aber nicht mehr als 14 Monate (Elterngeld).


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