mehlich
Hallo Frau Bader, Bisher haben wir Kindergeld nach Einkommensteuergesetz für unsere 3 Kinder erhalten. 1 Kind ist in Portugal gemeldet und unsere 2 jüngeren in Deutschland. Meine Freundin hat eine teilzeit Tätigkeit die seit Oktober 2016 aufgrund von Elternzeit ruht. Ich habe kein Einkommen und lebe noch von Ersparnissen.Unser ältester Sohn und ich sind in Portugal gemeldet. Wir haben Oktober 2016 einen Antrag Kindergeld Ausland für unseren ältesten Sohn gestellt der auch bewilligt wurde. Jetzt wurde nach dem letzten Fragebogen der Familienkasse die Zahlung vorerst gestoppt. Die Frage ist, bekommt man nur Kindergeld während des Elterngeld Bezugs oder gibt es auch Geld während der vollen 3 Jahre Elternzeit ohne Zahlung. Ist da ein Zusammenhang mit dem Kindergeld Ausland? Beste Grüße michael
Hallo, ich habe nicht verstanden, wo jetzt die einzelnen Familienmitglieder wohnen. Sie wohnen mit einem Kind in Portugal. Wo wohnt denn ihre Freundin mit dem anderen Kind? Wichtig ist, wo tatsächlich der Lebensmittelpunkt ist. Wenn dies bei allen Portugal ist und es keinen deutschen Arbeitgeber gibt, für den in Deutschland Einkommensteuer bezahlt wird, haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld. Liebe Grüße NB
mehlich
Hallo Frau Bader, Die Freundin hat ein steuerpflichtiges Einkommen in Deutschland und wird nach der Elternzeit pendeln. Ein Kind ist in Portugal gemeldet, zwei noch in Deutschland. . Die Frage ist, ob während der Elternzeit ohne Elterngeld nach einem Jahr auch Kindergeld gezahlt wird. Der Lebensmittelpunkt wird sich für die Kinder nach Portugal verlagern. Das ist aber ja kein Problem solange eine steuerpflichtige Tätigkeit in Deutschland existiert oder? Beste Grüße Michael
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