Schokoamicelli
Guten Abend, meine Elternzeit endet Ende Mai, leider nehmen die Kitas ja erst zu Beginn August wieder Kinder auf. Nun ist meine Frage, was ich in der Zwischenzeit mache bzw. was mit meiner Rentenversicherung oder Ähnlichem passiert? Hat es negative Auswirkungen, wenn ich dann erst wieder ab August arbeiten kann, da ich meine Tochter nicht für ein paar Monate nochmal woanders betreuen lassen möchte, wegen der Verwirrung und dann doch wieder Umgewöhnung an die Kita. Und meine zweite Frage wäre: Meine Arbeit ist in Berlin Neukölln und wir werden im März nach Oranienburg umziehen, da fragte ich meinen Chef, ob eine Art "Homeoffice" möglich sei, da der Weg nach Berlin einfach zu weit wäre. Mein Arbeitgeber meint, dass es ganz schlecht auf Arbeit aussieht und er keine Arbeit hat. Er kann noch nicht versprechen, ob er mich für ein paar Stunden in der Woche arbeiten lassen kann von zu hause aus. Nun stehe ich aber noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe bisher jeweils immer 7,5 Std täglich von Mo-Fr gearbeitet. Wie ist denn meine rechtliche Grundlage beim Wiedereinstieg? Kann mein Chef einfach sagen, dass er keine Arbeit hat? Ich habe nun das Gefühl, dass er mir einreden will, ich soll mir was anderes suchen. Ich bin seit 2000 dort beschäftigt. Ich hoffe Sie können mir einen Rat geben, Vielen Dank im Voraus, N. mit L.
Hallo, sie müssen das Pferd andersherum audzäumen. Wenn Ihr Kind noch keine drei Jahre alt ist, können Sie die Elternzeit verlängern. Wenn das Kind drei Jahre ist, hat es einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz und zwar ab dem dritten Geburtstag, nicht erst ab dem nächsten Sommer. Hier müssen Sie den Hebel ansetzen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen unbezahlten Urlaub zu geben, auch haben den derzeit keine Krankenkassen Rentenversicherungsansprüche. Das ist sehr negativ für Sie. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Wie alt ist Dein Kind ? Kannst Du die Elternzeit noch verlängern ? Vom rechtlichen her muss er Dir lediglich Deinen alten Job wieder geben. Teilzeit kann er ablehen wenn er es betrieblich begründen kann. Ein Recht auf Home Office gibt es nicht, wenn es nicht vertraglich geregelt ist. Da Du die Entfernung schaffst und dem Unternehmen dann nicht mehr so zur Verfügung stehst wie vertraglich vereinbart, bleibt Dir dann nur die eigene Kündigung. Wegen dem Kind könnte man eine Tagesmutter nehmen. Krankenkasse musst Du nach der Elternzeit selbst tragen. Oder familienversichern wenn möglich. Rente weiss ich nicht. Du kannst Dich dann auch arbeitslos melden, bekommst ALG1 aber nur in dem Rahmen den Du arbeiten möchtest. Also Teilzeit 50% ALG1 , sobald die Betreuung des Kindes da ist.
Ähnliche Fragen
Ich wollte heute meinen Sohn im Kiga anmelden. Leider wurde mir jetzt mitgeteilt das frühestens ein Platz ab 4/24 frei wäre. Heute war mein letzter Tag um bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit einzureichen. Kind kam 26.2 zur Welt. Wollte, was mein Arbeitgeber auch mündlich wusste, ab 6/23 wieder Arbeiten. Der Kiga wusste das wir unseren Nachwuc ...
Guten Abend, Ich plane im August eine neue Stelle anzutreten, bevor meine geplante Elternzeit (26.8.) endet. Muss ich dies irgendwo ankündigen? Wen müsste ich (außer natürlich meinen alten Arbeitgeber via Kündigung) informieren? Und habe ich ein sonderkünigungsrecht oder gelten die normalen Fristen? Ich würde mich über eine Rckmeldung freuen! ...
Liebe Frau Bader, ich habe in den letzten Jahren drei Kinder bekommen und war 8 Jahre in Elternzeit. Nun endet diese und ich sehe mich familiär nicht in der Lage, wirklich konstant zu arbeiten. Die Frage ist nun, ob und wie ich meine Festanstellung kündige. Wo liegen die rechtlichen Unterschiede und Konsequenzen zwischen Kündigung und Auflö ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet Anfang November, im Anschluss daran habe ich noch Resturlaub genommen, bis ich im Januar wieder arbeiten gehen würde. Nun habe ich vor einigen Monaten, für meinen geplanten Wiedereinstieg einen Antrag auf Stundenreduzierung von 39 auf 30 Stunden / Woche schriftlich eingereicht. - Es ist noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist ausgeschöpft und endet 2023 6 Wochen vor dem Beginn des Mutterschutzes zu meinem 2. Kind. Da mein Arbeitgeber nicht erfreut sein wird, mich für nur 6 Wochen wieder zu beschäftigen, überlege ich nun, die Zeit bis zum Mutterschutz mit regulärem Urlaub zu überbrücken. Mir steht noch der Urlaubsanspruch a ...
Hallo Frau Bader, Am 10.1.2021 habe ich mein Kind geboren. 2 Jahre elternzeit habe ich beantragt, davon hatte mein Mann 2 Monate. Nun bin ich erneut schwanger und der E.T. ist voraus. 4.6.2023. Mein Chef möchte meine elternzeit nicht verlängern und eine Betreuung habe ich für mein Kind nicht. Also ist es unmöglich 38,5 Std die Woche zu arbeiten. E ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befindde mich im 3. Jahr meiner Elternezeit, diese endet am anfang April 2023. Die Eingewöhnungen sind bisher gescheitert, deswegen musste ich mehrmals meine Elternzeit notgedrungen verlängern. Mein Kind konnte keine Bindung aufbauen und es besteht der Verdacht einer Hochbegabung. Nächste Woche beginnt die Eingewöhnu ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet im Juli 2024 und ich bin aber bereits wieder schwanger. Der Mutterschutz beginnt Anfang Oktober. Ich würde gerne meine Vollzeitstelle bis dahin wieder aufnehemen die ich vor meiner ersten SS hatte. Am liebsten würde ich die Elternzeit verkürzen und ab Juni schon anfangen um mein elterngeld aufzub ...
Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...
Hallo Frau Bader, derzeit bin ich schwanger mit dem zweiten Kind. Beim ersten Kind war ich knapp 2 Jahre zu Hause und habe danach meine Tätigkeit im Rahmen einer "Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung" mit 30h/ Woche wieder aufgenommen. Diese Vereinbarung ist am 03.01.25 nun ausgelaufen. Seit August bin ich schwanger mit Kind zwei und seit Okto ...