Sonnenschein30
Hallo Frau Bader, Mein Freund nimmt den ersten und zehnten LM unserer Tochter Elternzeit...sie wurde am 4.10. geboren. Also dann eigentlich vom 4.10.-3.11. den ersten Monat. Nun ist es aber so, dass er am Tag der Geburt ganz normal arbeiten war, das Baby kam abends um 23:25 Uhr. Wie geht das denn jetzt? Zählt das trotzdem ab 4.10. hinsichtlich Elterngeld? Kann er unter den Voraussetzungen trotzdem ganz normal erster und zehnter LM beantragen oder geht das erst ab 5.10. weil er am Tag der Geburt noch gearbeitet hat? Wenn das so ist, entstehen ihm dadurch Nachteile? Habe im Internet keine Antwort dazu gefunden leider, daher würde ich mich sehr über eine Antwort freuen.
Hallo, das ist eine spannende Frage. Eigentlich zählt der Tag mit und dann wird das Einkommen gegengerechnet. In Ihrem Fall natürlich sehr unfair. . Ich wurde mal bei der Eltern Geldstelle anrufen, vielleicht kann man hier eine andere Lösung finden. Liebe Grüße, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe schon das ganze www durchsucht und leider nichts gefunden und privat bekomme ich sehr unterschiedliche Aussagen. Bei der elterngeldstelle komme ich überhaupt nicht durch. Und zwar ist meine 2-jährige Elternzeit und somit Elterngeld im Februar 2021 vorbei. Wenn ich bis dahin schwanger werden würde, also dann ca.6 Monate nach der ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Lebensgefährte hat 7,5 Wochen vor dem geplanten Geburtstermin seinen „Antrag“ auf Elternzeit bei seinem Arbeitgeber eingereicht. Wir haben als Beginn AB GEBURT in Verbindung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin 12.01.2021 angegeben. Nun meldet der Arbeitgeber folgendes zurück: „Bitte beachten sie, dass der ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger mit meinem ersten Kind und möchte mich frühzeitig schon vor der Geburt um meinen Wiedereinstieg kümmern. Ich habe einen schriftlichen Antrag formuliert, indem ich 3 Jahre Elternzeit beantrage unter der Bedingung, dass auch mein Antrag auf Teilzeit während Elternzeit genehmigt wird. Nach einem Jahr möcht ...
Hallo Frau Bader, im Anschluss an meine Frage und Ihre Antwort (ich habe diese unten angefügt) möchte ich gerne noch folgendes bei Ihnen abklären: Vielen Dank für Ihre Antwort sowie die Kommentare der anderen Nutzer. Der Nachteil der Variante, die Sie vorschlagen, ist, dass ich nicht die gesamte verbleibende Elternzeit meines 1. Kindes ne ...
Sehr geehrte Frau Bader, herzlichen Dank für die Möglichkeit hier Fragen zu stellen. Zur Info vorab: Der errechnete Geburtstermin ist der 26.9.2021. Ich plane in den Monaten 1-6 Basiselterngeld und in den Monaten 7-18 ElterngeldPlus beziehen. Mein Partner wird in den Monaten 1 und 7 Basiselterngeld beziehen. Wir haben nun noch zwei folgen ...
Hallo, derzeit bin ich am überlegen, ob es Sinn machen würde die restliche EZ des ersten Kindes (geb. 12/2017, 12 Monate EZ genommen) zur Geburt des zweiten Kindes (12/2021) zu nehmen? Ab Ende MS 15 Monate. Noch wäre ich ja in der Frist, da das erste Kind über 3 Jahre alt ist. Wäre das sinnvoll/ würde es Vorteile bringen/ die EZ in Summe länger ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte gerne während meiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Bei meinem Arbeitgeber habe ich nun schon einige Male mitbekommen, dass er, bei anderen Müttern, den (vom Elternzeitantrag) getrennt gestellten Teilzeitantrag entweder ignoriert oder behauptet, er hätte bereits Ersatz gefunden. Es ist dann immer ein ewiger ...
Huhu ich hoffe sie können mir bitte helfen hab meinen Arbeitgeber gebeten mir meinen ersten Arbeitstag zu nennen aber der bockt rum und hat keine Lust sich auseinander zusetzen. Vielleicht hat mir hier jemand bitte eine Idee. Da ich die Beispiele nicht verstehe. Erstes Kind ist geboren am 6.3.2017 habe 3 Jahre Elternzeit genommen den rechtze ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich nun in der 37. SSW und habe zwei Jahre Elternzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber angekündigt. Einen Antrag hierfür hatte ich bereits gestellt, den richtigen Antrag soll ich jedoch erst nach Geburt meines Kindes mit den exakten Daten einreichen. Ich habe derzeit geplant, nach dem ersten Jahr Elternzeit i ...
Sehr geehrte Frau Bader, wenn von meinem ersten Kind noch 18 Monate „übrig“ sind (nicht beantragt, aktives Arbeitsverhältnis) , kann ich diese auch für die Zeit nach der Geburt des zweiten Kindes verwenden. Wie verhält es sich mit der Antragsfrist, diese beträgt ja nach Vollendung des dritten Lebensjahres 13 Wochen, somit müsste die Elternzeit 5 ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung nach elternzeit
- ALG I und Mutterschutzgeld
- Gehalt im Beschäaftigungsverbot
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus
- Gerichtstermin im Mutterschutz als Polizeibeamtin
- Elternzeit