Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung bei Jobwechsel vor Geburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechnung bei Jobwechsel vor Geburt

Ankawi124

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe in den 12 Monaten vor der Geburt meines Sohnes den Job gewechselt. In den ersten 6 Monaten habe ich sehr wenig verdient(3stellig). Dann kam der Jobwechsel und ich habe für die folgenden Monate ein sehr gutes Gehalt (4-stellig) bekommen. Das Geld im Mutterschutz und Beschäftigungsverbot wurde basierend auf dem aktuellen Gehalt im neuen Job berechnet. Wie verhält es sich beim Elterngeld? Wird nur der neue Job zugrunde gelegt oder die kompletten 12 Monate mit beiden Jobs? Vielen Dank und beste Grüße A. Winkler


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Bemessungsgrundlage sind die letzten 12 Mo. vor der Geburt, ausgeklammert werden Monate mit MG. Es zählen also anteilig beide Löhne mit hinein. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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12 Monate vor Muschu, also auf Grundlage von beiden Jobs.


mellomania

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es werden 12 monate vor dem geburtsmonat des kindes als berechnungsgrundlage genommen. also beide jobs fließen mit rein


Minimäuschen

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Beide vorherigen Antworten sind nicht ganz richtig. Es werden die letzten 12 Kalendermonate betrachtet, in denen du keinen Mutterschutzlohn bekommen hast. Damit ergibt sich eine Mischkalkulation aus beiden Gehältern. Je nachdem, wann dein Mutterschutz beginnt, könntest du auf einen Teil des Mutterschutzes verzichten, damit noch ein weiterer Monat des höheren Gehalts das alte ersetzt. Ob du das zumutbar findest und ob sich das für dich lohnt, musst du selbst ausrechnen und beurteilen.


Mitglied inaktiv

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Die AP kann nicht auf Mutterschutz verzichten, sie ist im BV. Und dann ist das nicht mehr möglich.


Minimäuschen

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Stimmt - das hatte ich tatsächlich überlesen. Damit zählten dann wohl doch die Kalendermonate vor Mutterschutz. Danke für den Hinweis :)


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