Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Zwillinge

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld Zwillinge

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Wie ist das mit dem Elterngeld für Zwillinge geregelt? Stimmt es, dass man 12 Basis Monate beziehen kann und dann für den 2. Zwilling Basis Elterngeld für Monat 13 + 14 Zwillinge geboren in 5/21


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Bei Mehrlingsgeburten besteht ein Anspruch auf Elterngeld pro Geburt. Dies gilt auch dann, wenn die Geburtstage der Mehrlinge auseinanderfallen. Für jeden weiteren Mehrling wird der Mehrlings-zuschlag nach § 2a Abs. 4 in Höhe von 300 Euro gezahlt. Liebe Grüße NB


Dojii

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Nein. Zwillinge (oder Mehrlinge generell) haben auch nur einen gemeinsamen Elterngeldanspruch. Da gibt's nicht mehr Monate als bei einer Einzelgeburt. Du bekommst für jeden weiteren Mehrling pauschal 300 EUR mehr Basiselterngeld pro Monat oder 150 EUR Elterngeld Plus. Das ist der einzige Unterschied.


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