Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Privatinsolvenz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld und Privatinsolvenz

Sarkarati07

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Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation, mein Freund ist wegen dem Virus auf Kurzarbeit 0 gestellt worden. Bedeutet er bekommt nur die 60% von seinem ursprünglichen Gehalt. Die Einverständniserklärung dafür hat er bis April 2020 ( 12 Monate) unterschreiben müssen. Wie lange er nun nur 60% Kurzarbeitgeld bekommt steht in den Sternen. Im Juli bekommen wir ein gemeinsames Baby und ursprünglich wollte ich ins 12 monatige Elterngeld gehen. Nun überlegen wir ob es möglich wäre, dass mein Freund stattdessen in Elterngeld geht und ich nach der 8 wöchigen Mutterschaftzeit wieder Vollzeit in Job. Leider ist es aber so dass mein Freund sich in einem Insolvenzverfahren befindet. Wäre es möglich, dass ihm deswegen der Anspruch auf 12 monatige Elterngeld/ zeit verweigert wird, verboten werden kann. Er würde umgerechnet ca. 780 Euro Elterngeld bekommen und wäre unter dem Pfändungsfreibetrag. Ich hoffe Sie können uns helfen. Lg Shabnam


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht, auch trotz Insolvenz. Das EG ist aber bis auf 300 € pfändbar. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Würde er denn mit Kurzarbeit mehr Geld bekommen als mit Elterngeld? LG luvi


Sarkarati07

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Hallo Luvi, er ist ja auf Kurzarbeit 0 ( Null), daher bekommt nur die 60%. Also 60% von seinen ursprünglichen Netto Gehalt. Elterngeld ist 67% vom Netto. Lg Sarkarati


luvi

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Mit Kind gibt es auch 67% vom Netto bei Kurzarbeit. Beim Elterngeld sind es auch nicht ganz 67% vom Netto, da wird noch was abgezogen, bei mir waren das ca. 80 Euro. LG luvi


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