Mitglied inaktiv
Hallo, unser Sohn wurde am 24.11.10 geboren. Mein Mann und ich beantragen beide Elterngeld (Mann 2 Monate, ich 12 Monate). Wir haben auf dem Dach unseres Hauses eine Photovoltaik-Anlage und daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Müssen diese Einkünfte beim Antrag auf Elterngeld angegeben werden? Wie wirken sich diese Einkünfte auf das Elterngeld aus nichtselbständiger Arbeit aus? Bzw. ergeben sich dadurch überhaupt Auswirkungen? Vielen Dank für Ihre Antwort. MFG K. B.
Hallo, ja, es werden alle Einkünfte addiert. Wenn Ihnen das Haus je hälftig gehört werden die Einkünfte auch hälftig gerechnet. Rechnen Sie doch mal bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Seid Ihr wirklioch beide Betreiber der Anlage? Oftmals wird nur ein Ehepratner bei der Anmeldung angegeben. Klär das mal... Viele Grüße Désirée BTW: "Einkünfte" kann man durch erhöhte Abschreibungen bei einer PV in den ersten Jahren auch sehr niedrig halten!
Mitglied inaktiv
@ Frau Bader-Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Elterngeldrechner nicht anwendbar ist, da in aller Regel ja ein nichtselbstständiges Einkommen vorhanden ist und auch durch die Elternzeit ausfallen wird. Gleichzeitig ist aber eine Photovoltaikanlage vorhanden, welche ja ein selbstständiges Einkommen darstellt. In Fällen von gemischten Einkommensarten ist der Elterngeldrechner nicht anwendbar! Nach meinen bisherigen Recherchen (ich werde aber nochmals bei einer entsprechenden Stelle, bei uns in Baden-Württemberg die L-Bank nachfragen) dürfte der Betrieb und die weiterlaufenden Einkünfte aus einer Photovoltaikanlage keine negativen Folgen auf das Elterngeld haben, denn diese Einkünfte sind ja nicht an eine tatsächliche Tätigkeit, welche nun auf Grund des Kindes ausfällt, gebunden.
Ähnliche Fragen
Hallo, seit Februar diesen Jahres befinde ich mich in Kurzarbeit, aktuell bin ich noch ca. 80 % beschäftigt. Aber schon im April soll ich laut Plan auf Null sein. Dieser Zustand soll bis Oktober andauern. Ende Mai erwarten wir unser zweites Kind. Gerne möchte ich wenigsten den ersten Monat meine Frau im Wochenbett unterstützen. Nach mei ...
Hallo Frau Bader, ich habe 12 Monate ALG1 bezogen und bin in der Zeit ins Krankengeld gefallen und nun schwanger. Wird mein Elterngeld auf mein Einkommen vor meiner Arbeitslosigkeit berechnet? Verschiebt sich mein Bemessungszeitraum dadurch? Vielen Dank für Ihre Hilfe🙏🏻
Guten Tag Frau Bader, danke, dass ich Ihnen eine Frage stellen darf. ich beziehe momentan Elterngeld Basis 1500€ und ab 10 LM des Kindes 750€. Ich würde ab dem 10 LM in Teilzeit arbeiten ca. 15 Std die Woche und bekomme dafür 1380€ Brutto monatlich. vor der Schwangerschaft habe ich ca. 2400€ Netto monatlich verdient Meine frage wäre wi ...
Hallo, ich bin noch im Mutterschutz.Mein Arbeitsvertrag läuft zum Ende des Mutterschutz aus. Danach bekomme ich für 12 Monate Elterngeld.Bekomme ich dann auch noch Arbeitslosengeld? Ich bin alleinerziehend, und kann erstmal nicht arbeiten. vielen Dank im voraus
Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich des Elterngeldes. Ich würde die ersten 2 Monate Mutterschaftsgeld beziehen d.h Basis Elterngeld und mein Mann im ersten Monat auch Basiselterngeld. Danach würde ich 20 Monate Elterngeld plus beziehen. Mein Mann würde dann gerne noch 2 Monate Elterngeld plus beziehen. Z.B. im 14 LM und 18 L ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein AG hat während des Elterngeld Plus mein Teilzeitgehalt fehlerhaft überzahlt. Mir konnte dieser Fehler nicht auffallen. Einen Monat nach Beendigung der Eltergeld Plus Zahlung wurde die Rückzahlung des überzahlten Gehaltes in Raten veranlasst. Durch die überhöhte Gehaltszahlung während der Elterngeld-Plus-Zahlung ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin alleinerziehend und habe die 4 Partnerschaftsbonusmonate 25 Stunden gearbeitet und danach wieder EG plus bezogen und 15 Stunden gearbeitet, damit mir das Elterngeld nicht gekürzt wird. (Ich musste zwischendurch schon einmal 20 Euro zurückzahlen, da ich "zuviel" verdient habe während EG Plus) Nun habe ich nach Ei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Elterngeldplus fur erstes Kind von 22.07.2022 bis 22.05.2024 bezogen.Seit Mai 2024 war ich im BV geschickt.Jetzt habe ich Elterngeld basic genommen und zwar meine Bemesungzeitraum wurde von 01.11.2023 bis 31.10.2024 genommen.Ich habe dopelt wenig bekommen als mit meines erstes Kind.Kann ich eine Beschwerde einl ...
Hallo Frau Bader, ich würde gerne ab September wieder ein paar Stunden als Lehrerin geben und würde dafür in den Bezug von ElterngeldPlus wechseln. Jetzt ist nur die Frage, mit wie viele Stunden ich wieder einsteige, damit mir nicht so viel gekürzt wird. Was ich bisher heruas gefunden habe ist, dass man bis 1325€ netto Zuverdienst keinen Abzug ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung nach elternzeit
- ALG I und Mutterschutzgeld
- Gehalt im Beschäaftigungsverbot
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus
- Gerichtstermin im Mutterschutz als Polizeibeamtin
- Elternzeit