Leladina
Schönen guten Abend Frau Bader, in der Elternzeit mit meiner ersten Tochter habe ich Häkeln als ein neues Hobby entdeckt. Daneben mache ich noch viele weitere kreative Dinge und viele Freunde/Familie legten mir lange ans Herz, diese Dinge auch zu verkaufen. Nun sagte mein Mann, das ich damit sogar unser EG für Kind 2 aufbessern könnte. Ich glaube da nicht so dran. Kind 1: Anfang Febr.19 geboren (2 Jahre EZ & 2 Jahre EG beantragt aber den Rest EG ca.im März 2020 auszahlen lassen) Kind 2: Kommt Anfang März 2021 (also die paar Tage Elternzeit von Kind 1 beenden 1 Tag vor Mutterschutz von Kind 2) WANN müsste ich nun das Kleingewerbe anmelden? Manche sagen 2021, andere sagen 2020. Welches Jahr gilt nun als Bemessungszeitraum für das EG? Oder muss ich das sogar selbst auswählen? Wenn ja, wo gebe ich das an und welches Jahr nehme ich dann? Die Jahre vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ganz lieben Dank vorab und einen schönen Abend noch.
Hallo, wenn Sie die Selbständigkeit anmelden wollen, sollten Sie es schnellstens tun - und es auch bei der Einkommenssteuererklärung angeben. Dann zählt als Einkommen das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt, in dem Sie kein MG oder Eg (bis zum 14 Lebensmonat) bezogen haben. Das wäre bei Ihnen 2018 oder 2017 (wenn Sie in 18 schon MG bekommen haben) Liebe Grüße NB
Felica
Dein Mann hat Recht. Meldest du keibe Selbständigkeit an, dann werden die 12 Nonate Einkommen vor der nächsten Geburt genommen. Ausklammern kannst du dann nur die Monate im mutterschutz und bis zu 14 Monate EG. Du hättest dann also reichlich Monate mit 0 € sofern du nicht innerhalb der EZ arbeitest. Meldest du nun eine Selbstständigkeit an, dann berechnet sich dein EG nach dem letzten abgeschlossenen Kalenderjahr, das wäre dann 2020. Allerdings kannst du Jahre ausklammern lassen in denen du mutterschaftsgeld bekommen hast oder wo die ersten 14 Monate EG drin liegen. Was hiesse du könntest 2020 wie auch 2019 ausklammern lassen. Je nachdem wann der mutterschutz von Kind 1 angefangen hat evtl auch noch 2017. Ich würde es 2020 anmelden. Wenn zu knapp vor Geburt kö ntd die Kasse auf die Idee kommen das wäre mit betrügerischem Vorwand.
Leladina
Vielen Dank für Ihre schnelle, nette Hilfe. Ab dem 24.12.18 war ich im Mutterschutz mit Kind 1. Also könnte ich, wegen dieser paar Tage, wenn ich wollte, sogar 2018 auslassen und stattdessen 2017 als Bemessungszeitraum nehmen? Wobei ich in 2018 aufgrund Gehaltserhöhungen mehr verdient habe, also lieber 2018 nehmen würde. In der nächsten Steuererklärung geben wir es auf jeden Fall an. Aber die wird ja eh erst 2021 gemacht und ab Ende Januar 21 wäre ich schon im Mutterschutz mit Kind 2.
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