Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld/Einmalzahlung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld/Einmalzahlung

RainbowMama

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Guten Morgen, Ich brauche bitte kurz ihren Rat, da ich unterschiedliche Aussagen bekomme dazu. Ich beziehe seit Februar EGPlus. Kind wird im Juli 1 Jahr. Jetzt wurde mir gesagt, dass ich nach dem ersten Geburtstag die restlichen Plusmonate in Basis umwandeln kann und sie auf einmal ausgezahlt werden. Das wäre toll. Ich werde ab Herbst meine Stundenzahl erhöhen und wenn ich währenddessen EGPlus beziehe wird sehr viel davon gekürzt. Funktioniert das so?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht, aber Sie müssen dann angeben, welche Monate geändert werden sollen. Für diese wird dann umgerechnet, wenn Sie da gearbeitet haben, wird der Lohn voll angerechnet. Liebe Grüße NB


Dojii

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Grundsätzlich ja, sobald du dich im zweiten Jahr befindest, kannst du dir das restliche Elterngeld Plus auszahlen lassen. ABER es klingt so, als würdest du auch im ersten Jahr bereits arbeiten. Falls dem so ist musst du bedenken, dass du keinen Freibetrag im Basiselterngeld hast, du hättest dann also im ersten Jahr während Basiselterngeld gearbeitet und Einkommen erzielt. Dieses Einkommen wird dann rückwirkend im ersten Jahr auf dein Basiselterngeld angerechnet und du bekommst in Summe weniger Elterngeld. Ist jetzt eine Rechenaufgabe zu schauen was für dich günstiger ist. Ein Jahr verringertes Basiselterngeld, auf das das Einkommen rückwirkend angerechnet wird oder zwei Jahre Elterngeld Plus inkl. Stundenerhöhung im zweiten Jahr.


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