heidilein2390
Hallo Frau Bader mein Mann ist Azubi und bekommt 700 Euro. Ich bekomme seit April kein Elterngeld mehr ich bin jetzt im 3.Jahr elternzeit! Wir wissen nicht mehr weiter wir können nicht einmal die Miete zahlen! Vom Jobcenter halten die uns schon seit april hin. Was kann ich machen? Die haben gesagt wir müssen erstmal Wohngeld beantragen. Wie stehen unsere Chancen ? Wenn uns nicht geholfen wird können wir die nächste Miete nciht zahlen und wir werden mit unserem Baby auf die Straße geworfen! Im Mietvertrag steht drin dass wenn wir nicht zahlen wir dann fristlos gekündigt werden! die letzte Miete haben wir uns gerade so geliehen von Familie und Freunde! Was können wir tun?
Hallo, Sie beantragen Wohngeld u wenn das abgelehnt wird, H IV. Dann kommt es darauf an, in welchem Bundesland Sie leben - in einigen heißt es, Sie müssen arbeiten gehen, weil ja das Kind fremdbetreut werden kann, in anderen nicht. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Spreche mit dem AG, beende die Elternzeit, gebe das Kind in die Betreuung und Euer Problem ist gelöst.
cube
Hi. Das Arbeitsamt hält dich nicht hin - wenn du in Elternzeit bist, also einen Arbeitsvertrag hast, kann das Amt dir kein ALG zahlen - du bist ja nicht Arbeitslos. Solltest du keinen Vertrag haben, bist du auch nicht in Elternzeit, sondern Hausfrau. Und sofern du keine Kinderbetreuung hast, auch nicht vermittelbar - also auch hier kein ALG. Wie habt ihr euch das denn vorgestellt, 3 Jahre EZ mit nur einem Azubi-Gehalt? Sorry, ich verstehe das nicht. Ihr müsst euch doch Gedanken darüber gemacht haben bzw. Könnt doch nicht ernsthaft davon ausgegangen sein, das schon irgendwer euch finanziert? Schon gar nicht so auf die Schnelle. Was ihr tun könnt: schnellstmöglich eine Betreuung für‘s Kind finden und arbeiten gehen. Entweder beim vorhandenen AG oder sonst arbeitslos melden und auf ALG hoffen.
Himbeere2008
Du hast ab dem 1. Lebensjahr Anrecht auf einen Betreungsplatz. Zudem kannst du arbeiten gehen, wenn dein Mann zuhause ist.
cube
Er ist nicht zu Hause, er ist Azubi.
malini
Ich verstehe nicht, wie selbstverständlich einige davon ausgehen, dass 3 Jahre EZ vom Staat finanziert werden sollen...! Such dir Arbeit bzw. beende die EZ oder arbeite zumindest Teilzeit in EZ!
Himbeere2008
Aha. 7 Tage die Woche, 24 Stunden. 450 Euro Job kann man am Abend oder am Wochenende ausüben, wenn der Mann frei hat und das Kind hütet. Ich sehe da kein Problem.
cube
Es ist mir eigentlich auch nicht ganz klar, aber möglicherweise sind beide noch sehr jung und planlos in die ganze Sache reingegangen. Hatten den Eindruck, 3 Jahre ist irgendwie machbar, haben vielleicht falsche Infos/Halbwissen genannt bekommen etc. Nun ist es so, wie es ist und möglicherweise meldet sich die AP noch mal und bringt vielleicht etwas Klarheit in die Sache. Denn schon oft genug haben sich hier Hausfrauen fälschlicherweise in EZ gedacht - hier weiß ich gerade auch nicht, ob die AP das nur glaubt oder ob tatsächlich ein Arbeitsvertrag besteht. Denn dann wäre das Problem ja nun wirklich schnell gelöst. Ich befürchte aber, sie hat gar keinen AG mehr und meint nur, sie wäre in Elternzeit.
Francpepsi
Du musst erst Wohngeld beantragen.wird dies abgelehnt weil euer einkommen zu niedrig ist werdet ihr zum Jobcenter verwiesen.
cube
Ja, kann man versuchen. Das Problem ist nur: es gibt einen Betreuungsanspruch ab dem 1. Lebensjahr. Selbst, wenn kein Arbeitsvertrag vorliegt, hätte die AP genügend Zeit gehabt, diese Notlage zu vermeiden, indem sie den Betreuungsanspuch in Anspruch nimmt und sich eine Arbeit sucht. Findet sie trotz aller nachweisbaren Bemühungen keinen, hilft der Staat übergangsweise. Hat sie einen Vertrag, muß sie doch einfach nur die EZ beenden und wieder in den Job zurück kehren. Grundsätzlich ist es einfach so: Elternzeit steht einem bis zu 3 Jahre zu - man muß sich das aber eben auch leisten können, ohne das andere dafür aufkommen müssen. Und hier reden wir ja nicht vom 1. Jahr EZ, in dem man plötzlich feststellt "ups, das Geld reicht nicht", sondern vom 3.! Jahr. Wohngeld, ALG etc. sind Gelder die man erhält, wenn man sozusagen unverschuldet bzw. trotz aller eigenen Bemühungen nicht genug zum Leben hat. Sie sind aber nicht dafür gedacht, Menschen zu "unterstützen", die arbeiten gehen könnten, es aber einfach nicht tun oder sich darum bemühen.
Strudelteigteilchen
Die Stadt München wurde letztes Jahr dazu verurteilt, 1.300,- Euro pro Monat für einen privaten Krippenplatz zu bezahlen, weil die städtischen Einrichtungen keine freien Plätze mehr hatten. Und das war der Eltern-Eigenanteil - der städtische Zuschuß für die Krippe kommt ja noch oben drauf. Glaubt mir, da kommt es die Stadt deutlich billiger, den Eltern aufstockend H4 zu bezahlen. Aber das Gesamtbild zu betrachten, ist bissi aus der Mode gekommen. Man mißgönnt erstmal. Der Freistaat Bayern führt ja gerade eine "bleib noch bissi länger daheim, damit ich keinen Betreuungsplatz herbeizaubern muß"-Prämie ein. Ich finde die vom gesellschaftlichen Signal her bescheuert, aber sie ist finanzpolitisch folgerichtig.
littlestarling82
stimmt so nicht ganz...das neue Familiengeld ist deutlich niedriger und nicht mehr an die Bedingung geknüpft dass das Kind nicht fremdbetreut sein darf. bis jetzt gibt es noch das Landeserziehungsgeld und das Betreuungsgeld. das Betreuungsgeld gabs nur wenn das Kind in keiner staatlichen Betreuungsmöglichkeit ist. und die 250€ Familiengeld wird keinen locken zuhause zu bleiben ;-) mit den beiden anderen Zuschüssen hatte es sich mehr gelohnt...da wären es z.B. in meinem Fall 600€ pro Monat gewesen, das ist fast wie als würde ich 20 Stunden die Woche arbeiten gehn. das werd ich auch nun machen müssen
Strudelteigteilchen
Dafür gibt es das Familiengeld länger und ohne Einschränkung. Gerade, wenn man wenig verdient, macht das was aus, und wenn die 250,- Euro den Unterschied machen zwischen "Ich renne zum JC, mache mich nackig und lasse mich von Leuten wie hier dafür runtermachen, daß ich noch daheim bleiben will" und "ich spare mir den Mist mit der Krippenplatzsuche und habe auch nicht viel weniger", dann wird die Entscheidung für das Daheimbleiben fallen.
Ähnliche Fragen
Hallo, seit Februar diesen Jahres befinde ich mich in Kurzarbeit, aktuell bin ich noch ca. 80 % beschäftigt. Aber schon im April soll ich laut Plan auf Null sein. Dieser Zustand soll bis Oktober andauern. Ende Mai erwarten wir unser zweites Kind. Gerne möchte ich wenigsten den ersten Monat meine Frau im Wochenbett unterstützen. Nach mei ...
Hallo Frau Bader, ich habe 12 Monate ALG1 bezogen und bin in der Zeit ins Krankengeld gefallen und nun schwanger. Wird mein Elterngeld auf mein Einkommen vor meiner Arbeitslosigkeit berechnet? Verschiebt sich mein Bemessungszeitraum dadurch? Vielen Dank für Ihre Hilfe🙏🏻
Guten Tag Frau Bader, danke, dass ich Ihnen eine Frage stellen darf. ich beziehe momentan Elterngeld Basis 1500€ und ab 10 LM des Kindes 750€. Ich würde ab dem 10 LM in Teilzeit arbeiten ca. 15 Std die Woche und bekomme dafür 1380€ Brutto monatlich. vor der Schwangerschaft habe ich ca. 2400€ Netto monatlich verdient Meine frage wäre wi ...
Hallo, ich bin noch im Mutterschutz.Mein Arbeitsvertrag läuft zum Ende des Mutterschutz aus. Danach bekomme ich für 12 Monate Elterngeld.Bekomme ich dann auch noch Arbeitslosengeld? Ich bin alleinerziehend, und kann erstmal nicht arbeiten. vielen Dank im voraus
Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich des Elterngeldes. Ich würde die ersten 2 Monate Mutterschaftsgeld beziehen d.h Basis Elterngeld und mein Mann im ersten Monat auch Basiselterngeld. Danach würde ich 20 Monate Elterngeld plus beziehen. Mein Mann würde dann gerne noch 2 Monate Elterngeld plus beziehen. Z.B. im 14 LM und 18 L ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein AG hat während des Elterngeld Plus mein Teilzeitgehalt fehlerhaft überzahlt. Mir konnte dieser Fehler nicht auffallen. Einen Monat nach Beendigung der Eltergeld Plus Zahlung wurde die Rückzahlung des überzahlten Gehaltes in Raten veranlasst. Durch die überhöhte Gehaltszahlung während der Elterngeld-Plus-Zahlung ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin alleinerziehend und habe die 4 Partnerschaftsbonusmonate 25 Stunden gearbeitet und danach wieder EG plus bezogen und 15 Stunden gearbeitet, damit mir das Elterngeld nicht gekürzt wird. (Ich musste zwischendurch schon einmal 20 Euro zurückzahlen, da ich "zuviel" verdient habe während EG Plus) Nun habe ich nach Ei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Elterngeldplus fur erstes Kind von 22.07.2022 bis 22.05.2024 bezogen.Seit Mai 2024 war ich im BV geschickt.Jetzt habe ich Elterngeld basic genommen und zwar meine Bemesungzeitraum wurde von 01.11.2023 bis 31.10.2024 genommen.Ich habe dopelt wenig bekommen als mit meines erstes Kind.Kann ich eine Beschwerde einl ...
Hallo Frau Bader, ich würde gerne ab September wieder ein paar Stunden als Lehrerin geben und würde dafür in den Bezug von ElterngeldPlus wechseln. Jetzt ist nur die Frage, mit wie viele Stunden ich wieder einsteige, damit mir nicht so viel gekürzt wird. Was ich bisher heruas gefunden habe ist, dass man bis 1325€ netto Zuverdienst keinen Abzug ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...