Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Beamte Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld Beamte Beschäftigungsverbot

klede

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Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht können Sie mir weiterhelfen, denn bisher habe ich keine Antwort auf meine Frage finden können: Ich bin Beamtin und erhalte im Falle einer Schwangerschaft den Höchstsatz an Elterngeld. Dies errechnet sich aus den Durchschnittslohn der letzten 12 Monate. Als Beamtin erhalte ich Bezüge und im Falle eines Beschäftigungsverbotes in der Schwangerschaft erhalte ich meine Bezüge (normaler Nettolohn) weiter. Ist das richtig? Ich habe somit keinerlei finanzieller Einbußen im Falle einer Krankschreibung. Werden diese Monate demnach bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt? Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, alle Arbeitnehmer bekommen während des Beschäftigungsverbotes ihren Lohn weiter. Dies wird so, als sei kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, auf das Elterngeld angerechnet. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Du bekommst während der Schwangerschaft weiter deinen normalen Nettolohn. Auch während eines Beschäftigungsverbotes. Und auch während des Mutterschutzes. Nach dem Mutterschutz gibt es ganz normal das Elterngeld (ca 65% vom Nettolohn) für 1 Jahr. Monate mit Krankschreibung fallen mit in die Elterngeldberechnung, wenn die Krankschreibung nicht schwangerschaftsbedingt war. Gruß Sabine


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