Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld-Antrag bei Mischeinkommen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld-Antrag bei Mischeinkommen

Kati_KrUg

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Hallo Frau Bader, Neben meinem Vollzeitjob bin ich als Kleinunternehmer als Group-Fitness-Trainer tätig. Wir sind gerade dabei den Elterngeld-Antrag vorzubereiten und haben eine Frage bezüglich folgender Anlage: "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ab Geburt des Kindes - voraussichtliche Gewinnschätzung der selbständigen Einkünfte ab Geburt des Kindes..." Wie soll diese Gewinnschätzung aussehen? Reicht ein formloser Satz, das die Schätzung auf der Grundlage vom Vorjahr XY, - Euro im Bezugszeitraum betragen wird? Vielen Dank im Voraus, Kati


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, plus die Unterlagen vom Vorjahr. Dann wird es geschätzt und nach dem entsprechenden Jahr die konkrete Abrechnung vorgenommen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ja das reicht erstmal. Das Elterngeld wird dann vorläufig mit deiner Schätzung ausgerechnet und wenn deine Elterngeldzeit ausgelaufen ist, musst du anhand einer Einnahmenüberschussrechnung für den Zeitraum deine Einnahmen explizit nachweisen. Dann wird alles nochmal neu gerechnet und geprüft, ob deine Schätzung richtig war.


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