Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Doppelnamen (Nachname) immer angeben?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Doppelnamen (Nachname) immer angeben?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Ich habe eine Frage wegen meines Nachnamens. Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe, die wie ich den Namen des Vaters als damaligen Ehenamen tragen. Nun werde ich wieder heiraten und gerne den Nachnamen meines Mannes annehemen, da wir auch noch Kinder haben möchten. Um dennoch zu heißen wie meine beiden anderen Kinder werde ich einen Doppelnamen annehmen. Nun ist es leider so, dass beide Nachnamen einzeln schon nicht so toll sind, als Doppelname aber eine Katastrophe ;-) Kann ich jeweils immer nur einen Namen nennen? Also in Zusammenhang mit meinen Kinder (Schule usw.) den alten, ansonsten den meines neuen Mannes? Wie ist das, wenn ich irgendwo unterschreiben muss? Danke für die Auskunft, MelB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, rechtlich muss man eigentlich beide Namen sagen. Aber eine Kollegein von mir macht das noch nicht einmal vor Gericht-einfach weil es keinen interessiert. Wenn man unterschreibt, sollte man es aber korrekt machen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Sorry, dass ich mich kurz einmische - finde die Frage sehr interessant und warte gespannt auf die Antwort der Expertin. Nur ein kleiner Kommentar: meine beste Freundin hat einen anderen Namen als ihre Mutter, die nach der Scheidung vom Kindsvater nochmal geheiratet hat - da war "die Kleine" schon 13. Die Mutter hat sich mit ihren neuen Namen in der Schule vorgestellt und dazugesagt: "Mutter von Lisa Kortmüller (Name geändert)" - hat nie Probleme gegeben, da inzwischen soviele Kinder in Patchworkfamilien leben. Wenn du meinst, dass dein neuer Doppelname dir eines Tages mal auf den Keks gehen könnte, dann überleg dir das doch nochmal. (Ich glaube übrigens, dass du alternativ auch den Mädchennamen deiner Mutter annehmen kannst, bin aber nicht sicher, ob das wirklich geht.)


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