Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe schon einige Jahre ein Konto bei der Sparkasse. Jetzt wurde mir der Dispo gekündigt, da auf dieses Konto nur Erziehungsgeld und Kindergeld drauf geht. Ist das denn rechtens? Und überhaupt, wurde meine Tochter im Februar 2004 geboren. Somit ging es doch die ganze Zeit. Liebe Grüße anja
Hallo, grundlos kündigt eine Sparkasse idR nicht. Da reicht denen bei Kindern sogar ein Taschengeldkonto. Ich würtde mal fragen, ob da nicht ein anderer Grund hintersteckt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
dein dispo wurde dir damals aufgrund eines gehaltes etc. vergeben! die sparkasse kann jederzeit sagen,dass die höhe oder der dispo an sich nicht mehr gerechtfertigt ist.... bei der bank,bei der ich arbeite,gibts auf sozialgelder überhaupt keinen dispo... vielleicht prüft der pc bei deiner spk nur in gewissen abständen,ob die vorgaben für dispo noch erfüllt sind oder dein berater hatte dein konto zufällig in seiner liste und ihm ist dies aufgefallen. aber dein konto hat dir doch niemand gekündigt??? ich glaube,fr. bader hat das so verstanden... ??? lg pitti
Mitglied inaktiv
Hallo, mir wurde nur der Dispo gekündigt. Ich habe allerdings jetzt festgestell, daß ich noch nie einen hatte. Allerdings war mein Konto im letzten Jahr immer so um die 250 EUR überzogen. Da hätten die doch viel früher was sagen müssen, oder? Liebe Grüße Anja
Mitglied inaktiv
es liegt im ermessen der bank u. in der kulanz,überhaupt verfügungen über rahmen (in deinem fall 0) zuzulassen. normalerweise hätten sie auch sämtliche lastschriften etc. zurückgeben können. ich weiß nicht,wie die überziehungen prüfen,ob da einer sitzt und sagt "lassen wir mal durchgehen bzw. lassen wir zurückgehen" oder obs das system macht!! sei froh,dass sies ne weile gemacht haben..kriegen ja auch ordentlich zinsen dafür! was sollen sie denn sagen,auf deinem auszug wird doch stehen: eingeräumter überziehungsrahmen: 0 euro. DU hast ja schließlich das konto ungenehmigt überzogen.... frag mal nach,vielleicht richten sie dir ja einen minimalen dispo ein,allerdings wenn du den immer brauchst,ist das ja ein zeichen dafür,dass du mit deinem einkommen kein auskommen hast,und dafür ist ja kein dispo da,sondern nur für etwaige "notfälle" oder ungeplante ausgaben! lg pitti
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Da ich mich gerade mit all den bürokratischen Fragen rumschlage, hier die nächste :-) erziehungsgeld kann ich ja für die zeit nach dem mutterschutz beantragen, aber ab wann beantragt man den Kindergeld? und wenn beides gleichzeitig erhalten werden kann wird das dann für den berechnungsbetrag vom erziehungsgeld abgezogen??? lg pet
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hallo, ich bin mit meinem 3.kind schwanger und halte mich im moment mit meinen beiden grossen ( 6+7 Jahre ) in spanien auf, wo die beiden auch zur schule gehen.gemeldet sind wir aber noch in deutschland, da wir noch nicht genau wissen ob wir hier wirklich bleiben wollen oder ganz wieder nach deutschland zurück kommen.meine frage ist ob ich für mei ...