Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dienstreise (1Monat) absagen wegen SS

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Dienstreise (1Monat) absagen wegen SS

beeni1984

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Hallo Frau Bader, ich bin überraschend direkt nach einer FG wieder schwanger geworden. Der Clearblue hat es mit 2-3 heute bestätigt. :) Nur habe ich grad tierisch Sorgen mit der Arbeit. Mein Geschäftsführer will mich Mitte August für einen Monat nach Japan schicken. Ich war heute beim Endokrinologen (zu viel Stress - habe auch Sportverbot bekommen und TSH Wert muss neu eingestellt werden) und er hat mir ein Verbot erteilt und auch ich hätte ein schlechtes Gefühl. Es sind zwar noch keine Flüge gebucht, aber es ist schon alles in Japan organisiert von den Kollegen. Ich weiß nicht wie ich absagen soll...will so früh eigtl noch nichts von der SS sagen...das macht mir echt Sorge.Haben Sie einen Tipp für mich? Wie sieht es rechtlich mit dem Mutterschutz aus? Hätte ich ein Problem wenn ich einen anderen (gesundheitlichen) Grund vorschiebe? MUSS ich den wirklichen Grund nennen?? Es geht übrigens nur um eine Gelegenheit für mich die Kollegen in Japan kennen zulernen, mich erwartet dort kein Projekt oder so. Ich werde morgen auch nochmal mit meinem FA reden. Danke und LG beeni


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es wird ihnen nichts übrig bleiben, als dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen und das Beschäftigungs Bezugverbot bezüglich der Dienstreise vorzulegen. Das wird ihn vielleicht ärgern, aber nicht umbringen. Wenn er aber schon die Flüge gebucht hat et cetera hatte einen Grund, sauer zu sein. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Es gibt nur Mutterschutz für dich, wenn du die Schwangerschaft dem AG bekannt gibst. Sonst nicht! Das heißt, du musst dem AG die Schwangerschaft so bald wie irgend möglich bekannt geben und dann gibst du das Beschäftigungsverbot des Endokrinologen (das sich auf Dienstreisen bezieht) dem AG weiter. Aber auch ohne dieses ärztliche Beschäftigungsverbot darf dich dein AG nicht zu solchen Dienstreisen schicken, die mit langen Reisezeiten und körperlichen Belastungen verbunden sind, die Schwangeren nicht zumutbar sind. Es ist deine Pflicht, die Schwangerschaft frühestmöglich bekannt zu geben, damit der Arbeitgeber umplanen kann. Sie zu verheimlichen würde zu unnötigen Erschwernissen und ggf. Unkosten führen und du machst dich damit evtl. sogar schadensersatzpflichtig. Auf keinen Fall solltest du irgendwelche Vorwände und Ausreden benutzen!


beeni1984

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Danke für deine Antwort!! Das hilft mir sehr weiter! Dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen...:(((( hoffe es wird nicht wieder eine FG!


Mitglied inaktiv

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Auch hier gilt: ehrlich währt am längsten. Sobald du die Schwangerschaft bekannt gibst, kann der AG seiner Verantwortung für dich nachkommen und die Gefährdungen ermitteln, die mit der Dienstreise verbunden wären, und dich entsprechend umplanen.


SumSum076

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"Es ist deine Pflicht"? Steht im MuSchG nicht an der Stelle ein "Soll"? (statt "hat mitzuteilen") Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Es gibt auch keine Sanktionen wenn man es später macht. Wer nach Mutterschutzgesetz behandelt werden möchte, der muss es aber mitteilen. Geht ja nicht anders. Bei gespanten Dienstreisen wäre das fair.


Mitglied inaktiv

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Es geht hier um eine 1 monatige Geschäftsreise nach Japan, die hinfällig wird infolge der Schwangerschaft! Da kann man nicht den Chef planen lassen und die Tickets buchen lassen. Das kann einen wirtschaftlichen Schaden verursachen und damit wird man schadensersatzpflichtig. Wenn der Chef weiß, dass Mutterschutz und Elternzeit anstehen, wird er wahrscheinlich jemand anders nach Japan schicken. Ja genau das ist mit Sollvorschrift gemeint, und hier sind die Grenzen der Freiwilligkeit erreicht. Bei einer Aldi Kassiererin ist es eine reine freiwillige Sollvorschrift. Sie kann es auch einen Tag vor Entbindung mitteilen. Das hat für Aldi keine Nachteile.


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